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Versicherung klagt:Schwabinger Fliegerbombe: Streit ums Geld nimmt kein Ende

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Der juristische Streit über die Folgen der Bombenentschärfung in Schwabing ist auch nach fünf Jahren noch lange nicht beendet. Denn obwohl die Sprengung kontrolliert und absichtlich herbeigeführt wurde, entstand an den umliegenden Gebäuden ein Millionenschaden. Das zur Dämmung der Explosion eingesetzte Stroh fing Feuer, rieselte brennend auf Dächer und wehte durch Fensterscheiben, die zuvor durch die Druckwelle geborsten waren.

Die Axa-Versicherung, die einen Teil der Schäden übernommen hat, klagt bis heute gegen die Stadt und will sich von ihr das Geld zurückholen. Insgesamt geht es um 410 565 Euro und 76 Cent - plus Zinsen.

Bei der Axa war die Boutique Bliss versichert, deren gesamtes Sortiment damals zerstört wurde. Außerdem beglich die Versicherung die Schäden an einem Bubble-Tea-Store sowie in einem Aufnahme- und Tonstudio. Die Versicherung ist der Meinung, die Sprengung sei "grob fehlerhaft durchgeführt worden". Unter anderem habe es nicht dem Stand der Technik entsprochen, Stroh zur Dämmung zu verwenden. Man hätte damit rechnen können, dass sich dieses entzündet und auf die umliegenden Gebäude verteilt. Als Verantwortliche für die öffentliche Sicherheit müsse die Stadt München für die Kollateralschäden haften, so das Argument der Axa.

Die Stadt wehrte sich zwar gegen den Vorwurf, in der Nacht sei etwas schief gelaufen - die Durchführung der Sprengung sei nicht zu beanstanden, hieß es beim Prozess. Der springende Punkt lag für das Gericht aber ganz woanders: Nicht die Kommune, das Innenministerium sei für mögliche Forderungen der richtige Adressat. Im Februar wies das Landgericht die Klage der Axa deswegen ab.

Auf angebliche Fehler des Kampfmittelräumdienstes ging das Urteil überhaupt nicht ein. Beendet ist die Angelegenheit damit aber nicht. Statt nun das Ministerium auf's Korn zu nehmen, hat die Axa Berufung eingelegt und klagt weiter gegen die Stadt. Voraussichtlich im November wird der Streit fortgesetzt, nun vor dem Oberlandesgericht.

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SZ vom 26.08.2017 / tbs
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