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Urteil zu Herrschinger Mordfall:Todesschütze muss dauerhaft in die Psychiatrie

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Warum das Gericht zu seinem Urteil kam

Psychiatrie statt Gefängnis: Der 65-jährige Klaus G., der vor mehr als 18 Jahren in Herrsching einen Mann erschoss, den er mit einem Polizisten verwechselt hatte, wird unbefristet in einer geschlossenen Klinik untergebracht. Dies ordnete das Landgericht München II an.

Er habe "ohne Schuld" gehandelt, sagte der Richter in der Urteilsbegründung, denn laut einem Gutachten litt und leidet der Täter an einer paranoiden Schizophrenie. Deshalb habe er zum Zeitpunkt des Mordes sein Handeln nicht unter Kontrolle gehabt.

Wie der tödliche Irrtum passierte

G. wollte am 8. Januar 1996 den Chef der Herrschinger Polizei, Max Enzbrunner, umbringen. Er glaubte, der Beamte sei Mitglied der Russenmafia und habe ihr den Auftrag erteilt, ihn ermorden zu lassen. Bei der Suche nach der Anschrift von Enzbrunner vertat sich G. jedoch im Telefonbuch. Deshalb fuhr er zum Haus des Bibliotheksangestellten Josef Enzesberger und schoss diesen vor seinem Haus nieder.

Warum der Täter nach wie vor gefährlich ist

Dass G. dies getan hat, daran hatte das Münchner Landgericht keinen Zweifel. Er habe Details genannt, die nur ein Täter wissen könne. Die Unterbringung zur Bewährung auszusetzen, liege "abseits jeder Erwägbarkeit", dazu gebe es keine Alternative. Denn G., der seit Anfang der Achtzigerjahre psychisch krank ist, sei aus Sicht eines Sachverständigen nach wie vor gefährlich, argumentierte das Gericht. Die Medikamente, die er nehme, könnten seine Schizophrenie nicht heilen, allenfalls dämpfen.

Die Polizei hatte jahrelang ohne Erfolg nach dem Täter gefahndet. Gefunden wurde er erst, als sich G. vor einem Jahr einem Arzt offenbarte. In einer Erklärung, die G. dem Gericht im Mai zugesandt hatte, bedauerte er seinen Irrtum und bat die Witwe des Opfers um Vergebung.

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