Süddeutsche Zeitung

Urteil:Beim Ultraschall missbraucht: Arzt erhält Bewährungsstrafe

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Von Christian Rost

Die Klinik-Praktikantin lag nackt vor ihm auf der Untersuchungsliege, das nutzte der Arzt schamlos aus. Wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen ist der 46-Jährige am Montag von einem Schöffengericht des Münchner Amtsgerichts zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt worden. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Zudem muss der Mediziner dem 16-jährigen Opfer 5000 Euro Schmerzensgeld zahlen.

Das Gericht unter dem Vorsitz von Richter Matthias Braumandl sah letztlich keinen Grund, weshalb man der jungen Frau nicht hätten glauben sollen. In einer Videovernehmung hatte die in den USA lebende Sonja F. ( Name geändert) geschildert, wie sie im Sommer 2015 nach München kam, um ein Praktikum an einer Klinik zu absolvieren und sich so auf das Medizinstudium vorzubereiten. In den USA müssen Krankenhaus-Praktikanten älter als 18 Jahre sein.

In München fand sie eine Stelle an einer Klinik im Osten der Stadt. Sie war im Pflegebereich eingesetzt und lernte während ihrer Tätigkeit den verheirateten Assistenzarzt kennen. Er bot ihr eine Führung durch die Operationssäle an und meinte, er könne ihr die Funktionsweise eines Ultraschallgeräts erklären. Bereitwillig legte sich die Schülerin auf die Untersuchungsliege.

Zunächst machte sie nur ihren Bauch frei, und der Arzt zeigte ihr mit dem Ultraschall Blase, Leber und Nieren. Dann bot er an, ihr mit einem anderen Gerät, das farbige Bilder liefert, ihre Venen an den Beinen zu schallen. Die Praktikantin musste sich dafür ausziehen und lag schließlich nur noch mit Schuhen und Socken bekleidet vor dem Mann. Sie habe sich dabei nichts gedacht, sagte die Zeugin, weil er ja Arzt sei.

Nach dem Urteil des Gerichts nutzte der Arzt diese Situation aus, um die Schülerin an der Brust und im Genitalbereich zu berühren und sie auch oral zu stimulieren, was sie vehement ablehnte: "Stopp, ich will das nicht. Ich habe zu Hause einen Freund", sagte sie, woraufhin der Angeklagte von ihr abließ. Die Folgen des Übergriffs kamen erst nach der Heimkehr der Schülerin in den USA zutage - sie verlor an Gewicht, litt an Schlafstörungen und sonderte sich von ihren Freunden ab.

Der Arzt bestritt vehement, die Jugendliche missbraucht zu haben. Die Untersuchung zu Demonstrationszwecken räumte er ein, er habe aber keine sexuellen Handlungen an ihr vorgenommen. Mehrere Klinikmitarbeiter stellten sich im Zeugenstand schützend vor ihren Kollegen. Die Verteidiger forderten Freispruch, kamen damit aber nicht durch. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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Quelle:
SZ vom 11.05.2016
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