Süddeutsche Zeitung

Urteil:An Wertstoffhöfen 252 Mal bestochen - Haftstrafen auf Bewährung

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Von Christian Rost

Das große juristische Aufräumen infolge zahlreicher Korruptionsfälle auf den Münchner Wertstoffhöfen hat begonnen: Das Münchner Amtsgericht hat jetzt zwei Gebrauchtwarenhändler wegen Bestechung von städtischen Mitarbeitern in 252 Fällen verurteilt. Mehmet B. und Salih Z. erhielten Freiheitsstrafen von jeweils einem Jahr und acht Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurden.

Die Männer hatten laut ihren Geständnissen Wertstoffhofmitarbeiter dafür bezahlt, dass sie ihnen gut erhaltene Gegenstände unter der Hand zum Weiterverkauf überließen.

Das illegale Geschäft lief bis März 2014 über einen Zeitraum von zwei Jahren hinweg. Der 25-jährige B. hatte ein Netz von Wertstoffhof-Mitarbeitern aufgebaut, die ihm gut erhaltene Elektrogeräte, aber auch Möbel und anderen Hausrat zur Seite legten. Die auf den Wertstoffhöfen gesammelten Waren sollten eigentlich in der damaligen städtischen Second-Hand-Einrichtung "Halle 2" in Giesing verkauft werden, die für finanziell schwächer Gestellte eingerichtet worden war.

Stattdessen bot der 48-jährige Z. das Material in seinem Lagerhaus im Münchner Norden überwiegend ausländischen Händlern zum Kauf an. Das Geschäft lief offenbar gut. 4400 Euro Gewinn sollen die Gebrauchtwarenhändler zuletzt monatlich erzielt haben.

Das lukrative Geschäft endete jäh mit einer Razzia von Polizei und Staatsanwaltschaft auf den Wertstoffhöfen. Gegen 28 Mitarbeiter des Abfallwirtschaftsbetriebs München (AWM) wurden Ermittlungen eingeleitet. Die Gebrauchtwarenhändler Mehmet B. und Salih Z. kamen sogar kurzzeitig in Untersuchungshaft.

In ihrem Lager fanden sich zu diesem Zeitpunkt 370 Gegenstände, die von den städtischen Sammelstellen stammten: Fotoapparate, DVD-Player, Receiver, PC-Türme, Lautsprecher, Nähmaschinen und anderes. Das Verfahren gegen die beiden Männer war das erste im Zusammenhang mit dem Korruptionsskandal.

Die beschuldigten Wertstoffhof-Mitarbeiter, die für jede Lieferung an B. und Z. durchschnittlich 250 Euro erhalten haben, werden sich noch vor Gericht verantworten müssen. Ein Teil der Mitarbeiter ist geständig und hat Aufhebungsverträge beim AWM unterschrieben. Andere bestreiten den Vorwurf, bestechlich gewesen zu sein.

Infolge des Korruptions-Skandals werden die Wertstoffhöfe nun besser überwacht. Zudem gilt für die Mitarbeiter ein Rotationsprinzip.

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Quelle:
SZ vom 27.09.2016
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