Süddeutsche Zeitung

Umbau des Gasteigs:Der Ärger der Architekten

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Tobias Wulf und Moritz Auer gehen gegen den Beschluss der Stadt zur Vergabe der Gasteig-Renovierung vor

Von Heiner Effern

Die beiden bei der Vergabe der Gasteig-Sanierung unterlegenen Architekten Tobias Wulf aus Stuttgart und Moritz Auer aus München gehen weiter gegen den Beschluss der Stadt vor. Nachdem eine Rüge beim Gasteig, dem Auslober des Wettbewerbs, erfolglos blieb, haben sie nun die Vergabekammer der Regierung von Oberbayern eingeschaltet. Diese wird die Entscheidung für das Büro Henn aus München durchleuchten. Das bestätigte ein Sprecher des Gasteigs.

Die Architekten Wulf und Auer gewannen zusammen mit dem Büro Henn den Wettbewerb um die etwa 500 Millionen Euro teure Sanierung des Kulturzentrums. Alle drei überarbeiteten ihre Entwürfe noch einmal, bis sich ein Bewertungsgremium und der Gasteig-Aufsichtsrat sowie am 24. Oktober dann auch der Stadtrat auf das Büro Henn festlegten. Zuvor war bekannt geworden, dass zwei der Architekten aus der Bauzeit des Gasteigs mit Verweis auf Urheberrechte Henns Entwurf als einzig umsetzbaren bezeichnet hatten. Grünen-Fraktionschef Florian Roth bezeichnete die Auswahl als "Farce", da das Ergebnis schon vorher festgestanden habe. Der Gasteig und sein Aufsichtsratschef Josef Schmid (CSU) betonten stets, die Urheberrechte hätten keine Rolle gespielt.

Wulf und Auer sehen deshalb trotzdem "erheblichen Verstoß gegen das Vergaberecht". Dazu wähnen sie ihren Konkurrenten Henn im Vorteil, weil dessen Büro vom Gasteig bereits mit Voruntersuchungen für die Sanierung beauftragt gewesen sei. Auch zweifeln sie die fachliche Bewertung der Entwürfe im letzten Entscheidungsverfahren des Gasteigs und der Stadt an.

Nun wird die Vergabekammer der Regierung von Oberbayern die Unterlagen einsehen, Stellungnahmen von den Beteiligten einholen und die Vergabe auf diese Weise prüfen. Am Ende muss sie in einem "gerichtsähnlichen Verfahren" den Beschluss der Stadt bewerten. Insbesondere wird es darum gehen, ob die beiden unterlegenen Architekten durch Verstöße in ihren Rechten verletzt wurden. Den nötigen finanziellen Schwellenwert für ein solches Verfahren dürfte die mit knapp 500 Millionen Euro veranschlagte Sanierung leicht erreichen. Damit ist der Rechtsweg aber noch nicht zu Ende: Die unterlegene Partei kann das Oberlandesgericht München anrufen, und zwar den Vergabesenat. Mit dessen Entscheidung ist das Verfahren dann abgeschlossen.

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Quelle:
SZ vom 06.11.2018
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