Süddeutsche Zeitung

Streit um Buchdeckel:Gericht weist Klage gegen AfD-Fraktion ab

Der Münchner Piper-Verlag ist mit einer Klage gescheitert, die der AfD-Fraktion im thüringischen Landtag und ihrem Vorsitzenden Bernd Höcke verbieten sollte, das Cover eines Buches von Heiko Maas zu verfremden. Der frühere Justiz- und jetzige Außenminister hatte ein Buch mit dem Titel "Aufstehen statt wegducken" und dem Untertitel "Strategien gegen rechts" geschrieben, das im Piper Verlag erschienen ist. Höcke hatte in einer Fotomontage die Unterzeile geändert in "Strategien gegen das Recht" und diese Montage auf seiner Facebook-Seite veröffentlicht, die auch als Seite seiner Landtagsfraktion fungiert. Dagegen hatte der Verlag geklagt, weil, so die Begründung, die Verfremdung das Persönlichkeitsrecht des Unternehmens als juristische Person verletze. Diese Klage hat das Landgericht München nun in einem Urteil vom Freitag abgewiesen. Zur Begründung sagte die zuständige Kammer, in der Fotomontage werde nicht behauptet, Maas habe ein Buch mit dem Untertitel "Strategien gegen das Recht" geschrieben und der Verlag habe ein solches herausgegeben. Tatsächlich war in dem Bild der Name des Verlags nicht zu sehen. Zudem wertete das Gericht die Montage insgesamt als Satire - sie halte es für "fernliegend, dass ein Leser tatsächlich annehmen würde, der Justizminister der Bundesrepublik Deutschland würde ein Buch mit dem Untertitel ,Strategien gegen das Recht' veröffentlichen". So könnten sich Höcke und die AfD zwar nicht auf die Kunstfreiheit des Grundgesetzes berufen, "da nicht jede Satire Kunst ist", wohl aber auf das Recht der Meinungsfreiheit, die höher einzuschätzen sei als eine eventuelle Verletzung des Persönlichkeitsrechts (AZ: 25 O10507/17).

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Quelle:
SZ vom 22.10.2018 / stha
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