Süddeutsche Zeitung

Wielenbach:Motorradfahrer stirbt noch am Unfallort

Lesezeit: 1 min

Eine 75-jährige Autofahrerin soll dem jungen Mann die Vorfahrt genommen haben

Von Astrid Becker, Wielenbach

Ein 33 Jahre alter Motorradfahrer ist am Freitagnachmittag auf der B 2 tödlich verunglückt. Eine 75-jährige Autofahrerin hatte ihn beim Abbiegen übersehen und war mit ihrem Auto gegen das Motorrad des Unfallopfers geprallt. Der 33-Jährige starb noch an der Unfallstelle. Sowohl am Auto als auch am Motorrad entstand laut Polizei ein Sachschaden von insgesamt etwa 8000 Euro. Die Bundesstraße blieb während der Unfallaufnahme komplett gesperrt. Sie war erst wieder gegen 20.45 Uhr befahrbar.

Die Sirenen waren an diesem späten Nachmittag noch weit in der ganzen Umgebung zu hören. Allein von den Freiwilligen Feuerwehren Wilzhofen und Wielenbach waren 26 Einsatzkräfte vor Ort. Es muss ein tragischer Einsatz für sie gewesen sein. Gegen 17.10 Uhr war der Mann, der nach Polizeiangaben aus dem nördlichen Landkreis Weilheim-Schongau stammte, auf der B 2 in Richtung Starnberg unterwegs. Die 75-jährige Weilheimerin bog zeitgleich aus der Wilzhofener Schützenstraße in die B 2 ein und hatte den aus ihrer Sicht von links kommenden Motorradfahrer nicht gesehen. Dieser prallte direkt in die Fahrzeugfront des abbiegenden Autos. Zeugenaussagen zufolge soll der Motorradfahrer mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs gewesen sein. Der Aufprall auf das Auto war offenbar so intensiv, dass sich der 33-Jährige dabei schwerste Verletzungen zuzog und nicht mehr gerettet werden konnte. Die Weilheimerin wurde bei dem Unfall nur leicht verletzt, sie steht dem Vernehmen nach unter Schock.

Die 75-Jährige wird sich nun wohl wegen fahrlässiger Tötung verantworten müssen. Laut Polizei Weilheim muss sie mit einer "relativ hohen Geldstrafe bis hin zu einer Freiheitsstrafe von mehreren Jahren" rechnen. Entscheidend für die Bemessung der Strafe wird allerdings die Frage sein, wie groß die Schuld der Frau an dem Unfall tatsächlich ist. Daher geht es nun darum, den Unfallhergang genau zu rekonstruieren. Die Staatsanwaltschaft München II hat dafür ein entsprechendes Gutachten angeordnet und zudem beide Fahrzeuge sicherstellen lassen. Im Mittelpunkt dieser Untersuchung wird wohl die Frage stehen, wie schnell die beiden Fahrzeuge jeweils zum Zeitpunkt des Unfalls gefahren sind.

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Quelle:
SZ vom 22.08.2016
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