Süddeutsche Zeitung

Tutzing:Wieder Steuer für Zweitwohnungen

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Nach Gerichtsurteilen will die Gemeinde auch rückwirkend Geld fordern

Ein Jahr lang durften 82 Zweitwohnungsbesitzer in Tutzing ihr Anwesen steuerfrei genießen. Ab 1. Februar erhebt die Gemeinde wieder eine Zweitwohnungssteuer und wird diese auch rückwirkend für das Jahr 2018 fordern. Die erforderliche neue Satzung hat der Gemeinderat am Dienstag verabschiedet. Rund 240 000 Euro sollen dadurch in die klamme Gemeindekasse kommen - Geld, auf das Tutzing nicht verzichten will.

Hintergrund für die Steueraussetzung war, dass Gerichte die Steuertabelle im Satzungsmuster des Bayerischen Gemeindetags, die Tutzing seit 1998 wie etwa hundert weitere bayerische Gemeinden angewendet hatte, überprüft und in Teilen für verfassungswidrig erklärt haben. Die Steuerfestsetzung erfolgte nach der sogenannten Jahresnettokaltmiete in Verbindung mit einer siebenstufigen Steuertabelle. Das Verwaltungsgericht München hatte mit zwei Urteilen 2015 die Verfassungswidrigkeit der Steuertabelle festgestellt. Der Gemeinderat hielt dennoch mit Beschluss vom 4. April 2016 an seiner Zweitwohnungssteuer fest. Man wolle bis zur obergerichtlichen Klärung der Rechtslage warten, hieß es damals dazu. Im weiteren Verfahren hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof zunächst die fragliche Staffelung nicht gerügt und die Urteile des Verwaltungsgerichts München wieder aufgehoben. Das Bundesverwaltungsgericht hatte 2017 den gegen diese beiden Urteile eingelegten Revisionen stattgegeben. Das Gericht verwarf die Zweitwohnungssteuer in der Form, wie sie in Tutzing und vielen anderen bayerischen Gemeinde erhoben worden war. Der Stufentarif weiche "vom Grundsatz der gleichmäßigen Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit ab", begründete das Gericht seine Entscheidung. Er sei somit verfassungswidrig.

Daraufhin legte der Bayerische Gemeindetag eine Handlungsempfehlung vor, Tutzing ließ ein Gutachten über die Jahresnettokaltmiete, das heißt die ortsübliche Vergleichsmiete, erstellen und wird künftig seine Zweitwohnungssteuer mit einem Steuersatz von zwölf Prozent erheben. München beispielsweise verlangt neun Prozent der Vergleichsmiete.

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SZ vom 18.01.2019 / Manu
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