Süddeutsche Zeitung

Tutzing:Schön, aber zu teuer

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Ehepaar wird wegen Mietbetrugs zu hoher Geldstrafe verurteilt

Von Christian Deussing, Tutzing

Das Ehepaar hat die schöne Villa in Tutzing per Internetanzeige entdeckt und sich dazu entschlossen, das Haus zu mieten. Dafür waren monatlich 4050 Euro fällig, inklusive Garage und Nebenkosten. Die Provision betrug zudem 7000 Euro, die Kaution 11 700 Euro. Die Interessenten ließen sich von einem Bankmitarbeiter und Makler dreimal das Anwesen zeigen und gaben laut Anklage vor, knapp 8000 Euro netto zu verdienen. Die Angaben stimmten allerdings nicht. Die Eheleute wurden wegen Betrugs, bei dem insgesamt ein Schaden in Höhe von mehr als 40 000 Euro entstanden ist, zu hohen Geldstrafen verurteilt. Der bereits einschlägig vorbestrafte Ehemann muss 12 600 Euro (360 Tagessätze zu 35 Euro) und seine 49 Jahre alte Partnerin 3600 Euro (180 Tagessätze zu 20 Euro) zahlen.

Zuvor hatte sich das Gericht mit dem Staatsanwalt und den Verteidigern über dieses Strafmaß verständigt, wenn die Angeklagten gestehen würden. Das Ehepaar gab zu, dass sie mit ihrem realen Einkommen die hochpreisige Villa nicht hätten mieten können. Sie hatten nach dem Einzug im Februar 2014 nur drei Monate lang die Miete gezahlt, aber von Anfang verspätet. Bei der Kaution blieben die Angeklagten 10 000 Euro schuldig. Vor zwei Jahren erfolgte der Rauswurf, wobei die Renovierungskosten laut Staatsanwaltschaft ebenso nicht beglichen wurden.

Das Ehepaar verfolgte den Prozess wortlos und ließ die Verteidiger sprechen. Die führten an, dass der Mann von einem anderen Gehalt ausgegangen sei, er aber von zwei Insolvenzen von Geschäftspartnern seines Fernsehgeschäfts überrascht worden sei. Das hauptsächliche Einkommen sei somit ausgeblieben, sagte der Verteidiger. Im Prozess wurde deutlich, dass der Ehemann der Initiator der Anmietung gewesen ist. Seine Partnerin hat sich um den Haushalt und die Kinder, aber nicht um die Finanzen gekümmert. Doch auch sie war der Justiz schon früher aufgefallen - wegen einer "vorsätzlichen Insolvenzverschleppung".

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Quelle:
SZ vom 20.01.2017
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