Süddeutsche Zeitung

Streitobjekt:Eiche mit Beton

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Die Gemeinde Tutzing ärgert sich über eine Bodenplatte direkt neben dem neuen Naturdenkmal. Der Eigentümer spricht von Kunst

Von Manuela Warkocz, Tutzing

Eine mächtige alte Eiche, die das Landratsamt gerade offiziell zum Naturdenkmal erklärt hat, und in unmittelbarer Nähe eine mächtige neue Betonplatte auf einer privaten Wiese - diese Konstellation erregt in Tutzing die Gemüter und beschäftigt jetzt die Behörden.

Im Fokus steht die Eiche an der Beiselestraße, die vermutlich aus dem 19. Jahrhundert stammt und früher als freistehende "Huteeiche" bekannt war. Seit 2014 bemühte sich die Gemeinde, den eindrucksvollen Baum als Naturdenkmal ausweisen zu lassen, wegen seiner "hohen Bedeutung für Naturschutz, Ortsbild und Landschaftsästhetik". Diesem Wunsch kam das Landratsamt nun Ende April sehr zur Freude der Gemeinderäte nach. Bei einer Baukontrolle entdeckten Behördenvertreter vor Ort allerdings die vier mal eineinhalb Meter große, terrassenartige Platte direkt hinter dem Zaun des Grundstücks nahe der Eiche. Wie sich herausstellte, wurde die Platte auf einem sieben Meter breiten Flurstück situiert, das als "Private Grünfläche" festgesetzt ist. Nach den Vorgaben im Bebauungsplan sind darauf keine "baulichen Anlagen" zulässig. Die Platte soll daher wieder weg, zumal befürchtet wird, dass sie durch Verdichtung die Baumwurzeln schädigen könnte. Das Landratsamt kündigte schon eine Anordnung zur Beseitigung an.

Die Eigentümer wehren sich dagegen. Sie beantragten bei der Gemeinde, die Platte von den Festsetzungen im Bebauungsplan isoliert zu befreien. Argumentiert wird, es handle sich um "ein skulpturelles, künstlerisches Element, das im modernen Kontrast zur Eiche steht". Auf SZ-Nachfrage sagt der Eigentümer, die Platte sei nicht direkt ins Erdreich eingebunden. Sie ruhe lediglich auf vier Punktfundamenten. "Sie schwebt quasi, unten drunter ist Luft." 2015, kurz nachdem das Haus fertig wurde, habe man die Platte auf Anregung der Gartenarchitektin anbringen lassen, als Teil des architektonischen Gesamtkonzepts. Wozu sie dient? Als Terrasse, auf der hin und wieder Stühle zu sehen sind? Leider habe man sehr wenig Zeit, um überhaupt mal im Garten zu sitzen, so der Eigentümer. Wie weit und tief die Fundamente in den Wurzelbereich der Eiche eingreifen, ist derzeit nicht bekannt. Die Gemeinderäte jedenfalls wollen kein Risiko für das Naturdenkmal eingehen. Und auch keine Präzedenzwirkung für ähnliche Fälle schaffen. Sie lehnten die Befreiung für den Plattenbau ab.

Das Landratsamt bietet den Eigentümern nun noch wie in jedem Verfahren eine Anhörung an, bevor die Beseitigungsanordnung rausgeht. Der Hausherr macht sich keine Hoffnung. "Dann rollen halt die Bagger an und holen das Ding da irgendwie raus", sagt er. Ob diese Prozedur mit schwerem Gerät dem Baum zuträglich sei, wolle er lieber nicht wissen. Sich auf den Klageweg einzulassen und für das Kunstwerk zu kämpfen, wie es ein Starnberger Villenbesitzer vor Jahren vorexerziert hat, will er nicht. Dazu habe er "keinen Nerv".

Rostige Metallplatten auf einem Villengrundstück in Toplage hoch über dem Starnberger See hatten 2015/16 gleich mehrere Gerichtsinstanzen beschäftigt. Es ging um neun Platten mit einer Höhe von etwa zwei Metern, die der Eigentümer des repräsentativen Anwesens entlang seines Gartenzauns aufstellen ließ. Die Dimensionen passten so gar nicht zu den Vorgaben in der Einfriedungssatzung der Stadt Starnberg.

Das Landratsamt hatte die Beseitigung der rostigen Wand angeordnet, das Verwaltungsgericht teilte diese Auffassung. Doch in diesem Rechtsstreit siegte der Villenbesitzer 2016 in der nächsthöheren Instanz, dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Er und sein Anwalt Otto Gaßner hatten die Metallkonstruktion an dem modernen und mehrfach in der Fachpresse prämierten Haus stets als Kunstwerk bezeichnet. Sie stellten die umstrittene Konstruktion als Bestandteil eines mit Bedacht konzipierten Gesamtensembles dar. "Die Kunst ist der natürliche Feind der Normalität", spöttelte der Anwalt damals in einer E-Mail, in der er den Erfolg im Gerichtsverfahren mitteilte.

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Quelle:
SZ vom 17.05.2021
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