Süddeutsche Zeitung

Wasserpark Starnberg:Mit Handy heimlich in Umkleidekabine gefilmt?

Vater soll einen Buben erwischt und deswegen bedroht haben. Doch der Strafbefehl gegen den 42-Jährigen wird aufgehoben.

Von Christian Deussing, Starnberg

Ein 42-jährige Badegast soll voriges Jahr im Starnberger Wasserpark ausgerastet sein und einen Buben in seiner Umkleidekabine gegen die Wand geschubst, ihn dort an der Schulter festgehalten und ihm mit den Worten gedroht haben: "Ich hau dir auf die Fresse und bringe dich um, du Wichser." Der Grund dafür soll gewesen sein, dass der 13-Jährige mit seinem Handy über die Kabinenwand die jugendliche Tochter des Starnbergers gefilmt haben könnte. Wegen Freiheitsberaubung, Körperverletzung und Bedrohung kassierte der Mann einen Strafbefehl von 600 Euro, den er aber nicht akzeptierte.

Der Angeklagte stritt die Vorwürfe vor dem Amtsgericht ab. Er berichtete, gegen die Kabine geklopft zu haben, von der aus das Handy flach über die Umkleide seiner Tochter gehalten worden sei. Erst nach etwa 40 Sekunden habe der Junge die Tür geöffnet und wohl die Zeit genutzt, die Bilder oder das Video auf dem Handy zu löschen, wie der Vater vermutete, der wegen des Vorfalls Bademeister und Polizei verständigt hatte. Im Prozess wiederholte der Schüler jedoch seine Anschuldigungen, er beteuerte zudem, sein Handy nicht über die Trennwand gehalten zu haben. Allerdings widersprach sich der Jugendliche in seinen Aussagen zum Ablauf des Geschehens. Auch die Staatsanwältin ging jetzt davon aus, dass der mittlerweile 14-Jährige nicht eingesperrt, bedroht oder angegriffen worden sei. Die Anklägerin und der Richter waren schließlich davon überzeugt, dass sich das vermeintliche Opfer mit einer erfundenen Geschichte von seiner Handyaktion entlasten wollte. Der Starnberger Vater wurde freigesprochen.

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