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Starnberg:Unterstützung für Kulturschaffende

Das Landratsamt fördert das kulturelle Leben auch nächstes Jahr: Kulturschaffende aus dem Landkreis Starnberg können noch bis 30. Oktober einen Antrag auf finanzielle Förderung für 2019 stellen. Wie das Landratsamt mitteilt, ist dem Antrag ein Finanzierungsplan einschließlich einer Projektbeschreibung beizufügen. Voraussetzung für eine Förderung ist zudem eine kreisweite kulturelle Bedeutung: Liegt diese vor, kann finanzielle Unterstützung im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt werden. Ob man einen Zuschuss erhält, hängt auch von den zu erwartenden Auswirkungen auf Wirtschaft und Tourismus ab sowie von der Frage, ob es tatsächlich zu einer Bereicherung der kulturellen Vielfalt kommt. Projekte, die eine Teilnahme von Menschen mit Behinderung ermöglichen, werden ebenfalls berücksichtigt. Das Antragsformular gibt es online unter www.lk-starnberg.de/kultur, Fragen beantwortet Barbara Beck unter Telefon 08151/148-290.

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SZ vom 22.09.2018 / ax
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