Süddeutsche Zeitung

Starnberg:Mit dem Hund in den Bürgerpark

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Der Hauptausschuss lehnt ein Verbot für Vierbeiner mit großer Mehrheit ab. Ein Bad im See allerdings bleibt Menschen ebenso wie Tieren auf der einstigen Schiffswiese weiterhin untersagt

Von Peter Haacke, Starnberg

Es bleibt dabei: Hunde dürfen auch weiterhin in den so genannten Bürgerpark in Starnberg mitgenommen werden, allerdings nur an einer reißfesten Leine, die höchstens fünf Meter lang sein darf. Und die Tiere dürfen nicht ins Wasser, weil die ehemalige Schiffswiese in Nachbarschaft zum Werftgelände kein Badegelände ist. Der Hauptausschuss des Stadtrats hat damit am Montag zumindest einen Teilaspekt des Themas "Hunde am Wasser" abgeschlossen.

Anlass für die Beratung war ein Antrag von Vize-Bürgermeister Klaus Rieskamp von der Bürgerliste (BLS), der auf dem städtischen Erholungsgelände ein grundsätzliches Hundeverbot für den Zeitraum vom 15. Mai bis 15. September beantragt hatte. Das Thema war in der Öffentlichkeit kontrovers diskutiert worden. Bürgermeisterin Eva John ist in ihrer Broschüre "Dahoam", einer Art Jahresbericht der Stadt Starnberg, auf einem Foto mit einem nicht angeleinten Hund am Seeufer im Bürgerpark zu sehen.

Unter Hundebesitzern war es zu einer Debatte darüber gekommen, ob Hunde an heißen Sommertagen nicht ebenfalls ein Recht auf ein erfrischendes Bad im Starnberger See haben sollten. Sogar eine Petition wurde gestartet, die im Internet unter der Adresse www.openpetition.de/petition/online/hundestrand-in-starnberg um Unterstützung für eine Hundespielwiese mit Bademöglichkeit für die Vierbeiner bittet.

Doch auf diese Diskussion ließ sich die Stadtverwaltung nicht ein. Zumindest vorerst. Das Ordnungsamt verwies auf andere Erholungsgebiete im Stadtgebiet, auf denen Hunde an der Leine erlaubt sind. Dazu zählen das Böhler-Grundstück an der Possenhofener Straße, die Grünanlage An der Eiche, die Kneipp-Anlage am Mühlbergschlößl und die Seepromenade. Zudem listet die im März vergangenen Jahres überarbeitete städtische Hundehaltungsverordnung drei Grünflächen auf, auf denen große Hunde freien Auslauf haben. Dazu zählen der Bereich "Schwedenhäuser" zwischen Park&Ride-Platz am Seebahnhof und Ludwigstraße, die Almeidawiese zwischen Almeida- und Prinzenweg sowie das Areal an der Prinz-Karl-Straße zwischen Irmgard-Stadler-Kindergarten und Fünfseenschule. Verboten sind Hunde dagegen im Schlossgarten, am Badegelände "Steininger Grund" sowie auf allen übrigen öffentlichen Badegeländen am Starnberger See.

BLS-Fraktionssprecher Michael Mignoli, selbst bekennender Hundebesitzer, verwies darauf, dass unliebsame Hinterlassenschaften der Vierbeiner nicht nur "hart und fest" sind, sondern auch im Gras kleben können. Er regte ein kleines Grundstück neben der Autobahnbrücke am Seeabfluss als mögliche Hundebadezone an.

Der Ausschuss lehnte den Antrag auf ein Hundemitnahmeverbot in den Sommermonaten für den Bürgerpark gegen die Stimmen von Sieglinde Loesti (Parteifreie) und Martina Neubauer (Grüne) ab. Die Bürgermeisterin plädierte für "ein rücksichtsvolles Miteinander" und scherzte mit Blick auf das "Dahoam"-Foto mit dem Vierbeiner: "Ich habe es dem Hund gesagt."

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SZ vom 19.07.2017
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