Süddeutsche Zeitung

Neubau:Gemeinden im Landkreis Starnberg wehren sich gegen Nachverdichtung

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Nach der neuen Bauordnung des Freistaats könnte es künftig sehr eng werden. Bürgermeister sorgen sich ums Ortsbild und fürchten Druck von Investoren.

Von SZ-Autoren, Starnberg

Wenn es nach neuen Regeln in der Bayerischen Bauordnung geht, dürften Häuser künftig viel dichter beieinander stehen als bisher. Ein neuer Nachbar könnte einem da sehr nahe kommen. Doch fast alle Gemeinden im Landkreis Starnberg unterlaufen die Novelle, die im Februar in Kraft tritt, indem sie gerade in einer konzertierten Aktion in großer Eile eigene Satzungen beschließen und so die bisher gültigen Abstandsregeln festschreiben. In mehreren Ausschüssen und Gemeinderatssitzungen wurden entsprechende Beschlüsse gefasst, nachdem sich die Bürgermeister in einer Online-Konferenz am Montag mit dem Kreisbauamt und ihrem Rechtsanwalt abgestimmt und letzte Textänderungen vorgenommen hatten.

"Das ist alles mit heißer Nadel gestrickt", sagte die Gautinger Bürgermeisterin Brigitte Kössinger (CSU) im jüngsten Bauausschuss. Die Satzung der Kommune musste schnell fertig werden, sonst entstünde vom Februar an eine Situation, "die wir nicht wollen". Kössingers Befürchtung: "Die Verdichtung nimmt zu. Die Bauträger würden noch mehr reindrücken." Gerade in einer Region mit Grundstückspreisen, die so hoch sind wie kaum anderswo in Deutschland. Da geht es um viel Geld, wenn ein paar Quadratmeter mehr überbaut werden können. So sieht man das in den meisten Rathäusern im Fünfseenland, darum wird mit eigenen Regeln gegengesteuert.

"Vor allem geht es hier um den Nachbarschaftsschutz, darum, dass einem der Nachbar nicht zu sehr auf die Pelle rückt", erklärt Kreisbaumeister Christian Kühnel, der seinen fachmännischen Rat bei der Abfassung kommunaler Satzungen angeboten hat. Der Freistaat lässt nämlich in seiner Bauordnung deutlich mehr Nähe zu. Erlaubt sind demnach wesentlich geringere Abstände zwischen zwei Häusern. Aus 1 H wird da 0,4 H. Das bedeutet: Bisher muss wenigstens an zwei Seiten der Abstand zum nächsten Grundstück so groß sein, wie ein Gebäude hoch ist. Also: zehn Meter Höhe, zehn Meter Abstand. Künftig gilt der Faktor 0,4; also nur noch vier Meter Abstand. Das kann ziemlich eng werden. Zu eng finden der Kreisbaumeister und die Kommunalpolitiker.

In den meisten Gemeinden wurden daher Beschlüsse gefasst, die zur Folge haben, dass die bisherigen Abstände gelten. Bergs Bürgermeister Rupert Steigenberger (BG) sagte: "Der Gesetzgeber meint, er tue etwas Gutes, um die Wohnungsnot zu lindern, indem er die Abstandsflächen reduziert. Diese Enge verträgt aber unser gewachsenes Ortsbild nicht." Denn man lebe hier noch immer auf dem Dorf und nicht in der Stadt. "Maßvoll zu verdichten ist mit den bisherigen Abstandsflächen durchaus möglich", findet Steigenberger und plädiert für die Satzung.

Die Gilchinger haben einen Kompromiss zwischen alt und neu gefunden. Dort gilt nach einem Beschluss für Abstandsflächen der Faktor 0,8 H, mindestens müssen aber drei Meter eingehalten werden. Die Novelle der Bauordnung treffe vor allem den Münchner Speckgürtel, der einem besonders hohen Siedlungsdruck ausgesetzt ist, sagte Bürgermeister Manfred Walter (SPD) in der Sitzung. Die einstimmig beschlossene Satzung ermögliche einerseits eine Nachverdichtung und schütze zugleich Ortsbild, nachbarschaftlichen Frieden und Privatsphäre. Auch für den Brandschutz spiele der Abstand zwischen Gebäuden eine Rolle. Die Verdichtung sei in Gilching schon überall deutlich spürbar und habe zu Verlusten von Ressourcen in der Natur geführt, mahnte Gemeinderat Herbert Gebauer (Grüne).

Herrsching ist die einzige Gemeinde im Landkreis, die nun im Zuge der Baurechtsnovelle keine eigene Satzung beschlossen hat. Bürgermeister Christian Schiller befürchtet eine Klagewelle von Bauwerbern, die auf die Gemeinden im Landkreis zurollt. Seiner Kenntnis nach sind viele Satzungen, die jetzt beschlossen werden, juristisch angreifbar. Zudem müssten damit die Kommunen statt des Kreisbauamts die Abstandsflächen kontrollieren. In seiner Gemeinde werden die Abstände daher in Bebauungsplänen geregelt, nicht über eine Satzung.

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SZ vom 14.01.2021 / abec, bad, deu, rzl
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