Süddeutsche Zeitung

Starnberg:Oma rastet aus

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Nach einem Familienstreit attackiert die 75-Jährige zwei Zeugen mit ihrem Auto. Das Gericht verurteilt die Rentnerin zu einer Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro.

Von Christian Deussing, Starnberg

Es half nichts mehr, die Aussagen von Zeugen und ein Handyvideo hatten die 75-jährige Angeklagte überführt - woraufhin sich die Rentnerin nach ihrem Einspruch gegen einen Strafbefehl am zweiten Prozesstag doch noch zu einem Geständnis vor dem Amtsgericht durchrang. Sie gab zu, vor fast zwei Jahren auf dem Parkplatz eines Starnberger Schnellrestaurants mit ihrem SUV mehrmals auf zwei junge Männer zugerollt zu sein, damit sie den Weg frei machten. Dabei war einer der beiden Gäste laut Anklage am Oberschenkel touchiert und "weggeschoben" worden. Die Münchnerin wurde wegen Nötigung in zwei Fällen zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu 25 Euro, also zu 2000 Euro, verurteilt. Sie muss zudem für zwei Monate ihren Führerschein abgeben.

Sie bedaure den Vorfall, der sich "in hitziger Stimmung" ereignet habe, entschuldigte sich jetzt die Angeklagte. Sie war im Burger-Lokal vor der Enkelin mit ihrer 56-jährigen Tochter handgreiflich in Streit geraten, die auch noch zwei Mitarbeiter wegen des Menü-Angebots und "schaumlosen Biers" beleidigt hatte, das aber ersetzt wurde. Das hatte die 56-Jährige am ersten Verhandlungstag reumütig eingeräumt, woraufhin bei ihr der Strafbefehl von 1200 Euro auf 600 Euro halbiert worden war.

"Plötzlich gingen die zwei Damen am Tisch aufeinander los, bewarfen sich mit Sachen und es eskalierte", berichtete ein 20-jähriger Zeuge vor Gericht. Draußen am Auto habe sich die Familie weiter angeschrien, nachdem sie sich schon im Lokal aggressiv aufgeführt hatte. Aus dem Wagen seien "Klamotten geflogen", sagte der 20-jährige Gast, der sich mit einem Studenten vor das Auto gestellt hatte, mit dem die Großmutter mit ihrer Tochter davon fahren wollte - ohne auf die Polizeistreife zu warten. Diese war wegen der Eskapaden verständigt worden.

Die angeklagte Autofahrerin sei aus der Parklücke mehrmals auf die beiden Männer zugerollt, um sie beiseite zu schieben, sagte die Staatsanwältin. Allerdings sei diese Aktion keine versuchte gefährliche Körperverletzung gewesen. Das bewertete auch das Gericht so, kritisierte jedoch, dass das Geständnis der Angeklagten "zum sehr späten Zeitpunkt" gekommen sei. Denn es habe längst festgestanden, dass sie damals am Steuer gesessen habe und leicht von der Bremse gegangen sei, erklärte die Richterin.

Der Verteidiger verwies nochmals auf die insgesamt aufgeheizte Stimmung, und dass sich auch noch ein anderer Gast aufgebracht auf dem Parkplatz des Restaurants eingemischt habe. Außerdem sei niemand durch das Anrollen des Autos verletzt worden, betonte der Anwalt, der ein Fahrverbot ablehnte.

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Quelle:
SZ vom 26.01.2022
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