Süddeutsche Zeitung

Corona:Mit negativem Testergebnis an den Schreibtisch

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Viele Firmen im Landkreis haben die 3-G-Regel noch nicht umgesetzt, im Landratsamt und im Luft- und Raumfahrtzentrum gilt sie schon. Was auf Arbeitnehmer zukommt.

Von Carolin Fries, Starnberg

Bürotür auf, Maske ab, Rechner an: So lief der Arbeitsalltag in vielen Bereichen in den vergangenen Monaten. Seit Dienstag gilt nun zusätzlich in Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten die 3-G-Regel. Wer Kollegen auf dem Flur oder in der Kantine begegnen könnte oder aber Kundenkontakte pflegt, muss nachweisen, dass er geimpft oder genesen ist. Anderenfalls muss der Mitarbeiter an mindestens zwei verschiedenen Tagen in der Woche ein negatives Schnelltest- oder PCR-Ergebnis vorlegen oder sich alternativ in der Firma von geschultem Personal einen Abstrich nehmen lassen. Handel sowie Personennahverkehr sind von der Regelung ausgenommen.

"Bei uns stehen die Telefone nicht mehr still", sagt Starnbergs Wirtschaftsförderer Christoph Winkelkötter. Montagnachmittag schaltete die Krankenhaus-Ampel auf Rot - und es blieben den Firmen nur wenige Stunden Zeit, die neuen Regeln in Konzepte zu gießen und die Mitarbeiter über die Änderungen zu informieren. Vielerorts sei der Prozess aber noch im Gange gewesen, sodass in zahlreichen Unternehmen am Dienstag von 3-G noch gar nichts zu merken war. So fehlte es in den Betrieben etwa an geschultem Testpersonal. Oder aber Arbeitgeber zögerten, sich in eine rechtliche "Grauzone" zu begeben, so der Geschäftsführer der Gesellschaft für Wirtschafts- und Tourismusentwicklung Gwt. "Datenschutzrechtlich dürfen Arbeitgeber den Impfstatus ihrer Mitarbeiter nicht abfragen, arbeitsschutzrechtlich sollen sie es nun", schildert Winkelkötter das Dilemma.

Die Gwt beschäftigt insgesamt 23 Mitarbeiter, deren Impfstatus habe man bereits vor einiger Zeit abgefragt. Drei Mitarbeiter seien nicht genesen oder geimpft und würden nun regelmäßig getestet. Die Kosten trägt die Gwt, die Schnelltests stünden grundsätzlich allen Mitarbeitern zur Verfügung. Ähnlich ist es beim Landratsamt, das etwa 570 Mitarbeiter beschäftigt. "Alle Kollegen müssen einen 3-G-Nachweis erbringen", sagt Sprecher Stefan Diebl. Landrat Stefan Frey (CSU) habe die Führungskräfte aufgefordert, die Kollegen in den jeweiligen Abteilungen entsprechend zu überprüfen. Testnachweise könnten mitgebracht werden, Schnelltests seien aber nach wie vor auch im Landratsamt für alle Mitarbeiter kostenlos möglich.

Beim Deutschen Luft- und Raumfahrtzentrum, das in Oberpfaffenhofen insgesamt etwa 1800 Mitarbeiter beschäftigt, wurde am Dienstag bereits beim Betreten des Geländes stichprobenartig geprüft, ob die Mitarbeiter einen 3-G-Nachweis vorlegen können. Zwar seien viele noch im Home-Office, wie Sprecherin Bernadette Jung sagt, doch etliche könnten ihrer Tätigkeit nur an Ort und Stelle nachkommen. Anders als bei der Gwt organisiert und finanziert das DLR nicht die Tests für die Mitarbeiter. "Jeder muss sich selbst um seinen Nachweis kümmern." Verschärfte Regeln gelten bereits seit dem Wochenende für Beschäftigte in Hotels und Pensionen sowie in der Gastronomie, als die Krankenhaus-Ampel auf Gelb schaltete. Hier gilt die 3-G- plus-Regel. Es reicht also kein Schnelltest - wer regelmäßig Kundenkontakt hat, muss zwei Mal in der Woche einen negativen PCR-Test vorweisen.

Diese sind deutlich teurer als die Antigen-Schnelltests und im Landkreis im Wesentlichen nur noch bei niedergelassenen Haus- und Fachärzten zu bekommen. Am Dienstag besserte die Regierung nach: So können Mitarbeiter nun auch jeden Tag einen aktuellen Schnelltest machen. "Das wird sicherlich auch wieder den ein oder anderen Mitarbeiter in unsere Betriebe zurückbringen", so Claudia Aumiller, Wirtin und Kreisvorsitzende des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes.

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Quelle:
SZ vom 10.11.2021
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