Süddeutsche Zeitung

Starnberg:Bürgerversammlung in Starnberg

Die Rathausverwaltung der Stadt Starnberg lädt ihre Bürger am Donnerstag, 16. November, zur Bürgerversammlung ein. Die Veranstaltung im Großen Saal der Schlossberghalle beginnt um 19 Uhr. Eine Tagesordnung für die Veranstaltung ist nicht bekannt. Laut Bayerischer Gemeindeordnung sind Bürgerversammlungen in Bayern wenigstens einmal pro Jahr, auf Verlangen des Gemeinde- oder Stadtrates aber auch öfter, vom ersten Bürgermeister einzuberufen. Eine Bürgerversammlung muss aber auch innerhalb von drei Monaten stattfinden, wenn dies in Gemeinden mit mehr als 10 000 Einwohnern von mindestens 2,5 Prozent der Bürger unter Angabe einer Tagesordnung schriftlich beantragt wird. Die Tagesordnung darf nur gemeindliche Angelegenheiten zum Gegenstand haben. Bei Bürgerversammlungen hat jeder Bürger der Gemeinde Rederecht. Empfehlungen aus Versammlungen müssen innerhalb von drei Monaten vom Stadtrat behandelt werden.

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Quelle:
SZ vom 11.11.2017 / phaa
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