Süddeutsche Zeitung

Amtsgericht Starnberg:Verbotene Dopingmittel zum Muskelaufbau

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Gericht verurteilt 41-jährigen Gärtner wegen illegalen Besitzes leistungsfördernder Präparate zu einer Geldstrafe von 10 800 Euro.

Von Christian Deussing, Starnberg

Seine Fitness wollte der Landschaftsgärtner angeblich nur mit Nahrungsergänzungsmitteln "abrunden". Doch weil sie nichts gebracht hätten, habe er sie in Kartons und Beuteln verstaut, um sie zu entsorgen. Das ließ der 41-Jährige über seinen Verteidiger vor dem Starnberger Amtsgericht erklären, nachdem er gegen den Strafbefehl von 160 Tagessätzen zu 70 Euro (11 200 Euro) Widerspruch eingelegt hatte. Dem Mann, der im westlichen Landkreis wohnt, wird von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, vorsätzlich unerlaubt Dopingmittel in nicht geringen Mengen besessen und jahrelang konsumiert zu haben, um den Muskelaufbau im Kraftsport zu forcieren. Laut Anklage habe der Gärtner Präparate und Substanzen, die in Deutschland verboten sind, im Internet auch aus dem Ausland erworben.

Im vergangenen Jahr war die Wohnung des Verdächtigen durchsucht worden, in der neben einigen Hanfblüten auch Dopingmittel wie Testosteron und Anabolika sowie Spritzzubehör und offene Ampullen entdeckt worden sind. Ermittler der Zollfahndung München waren dem Freizeitsportler auf die Spur gekommen. Er soll illegal die leistungsfördernden Präparate für einige Tausend Euro online und über bestimmte Plattformen bestellt und für den Eigenbedarf gekauft haben. In der Wohnung des Angeklagten wurden 14 überwiegend verschreibungspflichtige Substanzen gefunden, so die Anklage.

Von Nahrungsergänzungsmitteln könne keine Rede sein, sagt der Gutachter

Den Fund hat ein Institut für Dopinganalytik bei Dresden untersucht und festgestellt, dass die Hilfsmittel mit 75-facher Wirkung deutlich über einer therapeutischen Zulassung liegen. Das berichtete im Prozess der Leiter des Instituts, der als Sachverständiger zum Fall gehört wurde. Sein Labor hatte auch Urin- und Haarproben des Angeklagten analysiert. Dabei sei nachgewiesen worden, dass Substanzen für muskulösen Zuwachs "nicht sachgerecht in typischer Anwendung über einen längeren Zeitraum eingenommen worden" seien. Von Nahrungsergänzungsmitteln könne hier nicht die Rede sein, betonte der Gutachter.

Darauf berief sich auch die Staatsanwältin. Sie erwähnte hierbei auch die aus ihrer Sicht verräterischen Chats zwischen dem Angeklagten und zwei Bekannten, wobei es um den Erwerb von Dopingmitteln in der Fitness- und Bodybuildingszene gegangen sei. Die Strafverfolgerin forderte jetzt mit 14 400 Euro eine noch höhere Geldstrafe und erklärte, dass man die Verbreitung gesundheitsgefährdender Mittel auch im Breitensport verhindern müsse.

Dagegen verlangte der Verteidiger die Einstellung des Verfahrens. Denn die Anklage sei eine "Farce" und beruhe auf Unterstellungen, Vermutungen und Rückschlüssen, die nicht zwingend seien. Der erhobene Vorwurf des Dopings treffe hier nicht zu, da sein Mandant kein Spitzen- oder Profisportler sei, der sich unlautere Vorteile im Wettbewerb verschafft habe. Der 41-jährige Beschuldigte gab sich bis zum Schluss unschuldig und behauptete, dass er stets von legaler Nahrungsergänzung ausgegangen sei.

Diese Aussage wertete Richter Ralf Jehle als unglaubwürdige Schutzbehauptung und sah die Anklagepunkte gegen den Mann als erwiesen an. Dieser habe gegen die Vorschriften vorsätzlich verstoßen und genau gewusst, was er getan und konsumiert habe, sagte der Richter. Er verhängte eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 60 Euro, also von 10 800 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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