Süddeutsche Zeitung

Amtsgericht:Mit brutalen Faustschlägen den Gastgeber niedergestreckt

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36-Jähriger rastet betrunken und nach Drogenkonsum aus und verprügelt einen Pöckinger. Der Angeklagte wird zu sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung und Schmerzensgeld verurteilt.

Von Christian Deussing, Pöcking

Es war eine zunächst feucht-fröhliche Nacht, die ein Pöckinger in seiner Wohnung mit einem befreundeten Nachbarn im Juni 2019 feierte. Der Elektroniker hatte damals einen ihm noch unbekannten Kollegen des Nachbarn eingeladen, der aber früher gegangen war. Es wurde viel Whisky getrunken und zumindest der neue Gast soll laut Anklage Marihuana geraucht sowie Amphetamine und Kokain konsumiert haben. Dann habe er den Gastgeber am Gürtel gezogen und ihn zum Sex aufgefordert, was der aber abgelehnt habe. Daraufhin soll der Angeklagte dem Pöckinger mehrfach ins Gesicht geschlagen und ihn niedergestreckt haben. Der Mann erlitt Platz-und Bisswunden, Prellungen und ein Schädel-Hirn-Trauma und war vier Wochen arbeitsunfähig. Im Prozess vor dem Starnberger Amtsgericht trat am Donnerstag das Opfer als Nebenkläger auf.

Der 36-jährige Angeklagte wurde wegen gefährlicher Körperverletzung und unerlaubten Besitzes von Drogen zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung und 3500 Euro Schmerzensgeld verurteilt. Er nahm das Urteil an. Doch sein Geständnis kam spät und erst, nachdem ihm sein Verteidiger dazu geraten hatte. "Wir haben uns gegenseitig Faustschläge verpasst, aber er hatte angefangen und ich habe mich gewehrt", behauptete der 36-Jährige, der seine Ausbildung als Kfz-Mechaniker abgebrochen und früher in einem Verein geboxt hatte. Aber an alles könne er sich nicht mehr erinnern, was in der Nacht geschehen sei.

"Plötzlich schlug er mir dreimal ins Gesicht", sagt das Opfer

Die Wucht seiner Schläge auf den Kopf hatte den Pöckinger damals übel zugerichtet. Das beweisen auch Fotos der Polizei und der Rechtsmedizin. Und diese Verletzungen seien viel gravierender als jene des Angeklagten, betonte Richterin Ulrike Steyer. Sie hielt - im Gegensatz zu den vorherigen Schilderungen - die Aussagen des Opfers für glaubhaft und stimmig. Der 45-Jährige sagte, dass er unvermittelt von hinten am Gürtel gezogen worden sei und der Gast ihm mit einer eindeutigen Geste Sex angeboten habe. "Das wollte ich aber nicht und plötzlich schlug er mir dreimal ins Gesicht", berichtete der Pöckinger. Er habe daher den Mann an den Haaren gezogen und in den Schwitzkasten genommen - woraufhin er selbst nach einem Biss in den Unterarm und einem Kinnhaken k.o. gegangen sei.

Einige Zeit später wachte das blutverschmierte Opfer auf und sperrte den Kontrahenten in die Mietwohnung ein, wo er noch auf dem Boden lag. Kurz darauf trafen Polizei und Krankenwagen ein. Der Angeklagte hatte in der Tatnacht 1,9 Promille im Blut und stand unter erheblichem Drogeneinfluss. Laut eines Gutachtens habe diese toxische Mischung zu einer "affektiven Enthemmung" geführt, weshalb eine verminderte Schuldfähigkeit anzunehmen war. Das beziehe sich aber nicht darauf, dass der Angeklagte Epileptiker sei und seinerzeit womöglich einen Anfall erlitten habe.

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