Süddeutsche Zeitung

Nach der AfD-Veranstaltung im Kurparkschlösschen:Nur Pächter haben die Wahl

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Gemeinderat Herrsching bekräftigt verloren gegangenen Beschluss, öffentliche Gebäude nicht an Parteien zu vermieten

Von Marcella Rau, Herrsching

Eines steht außer Frage: Keiner von Herrschings Gemeinderäten wünscht sich eine Wiederholung dessen, was sich vor der Landtagswahlen gleich zwei Mal ereignet hat: Die AfD macht Wahlkampf in Herrschings Herzstück, dem Kurparkschlösschen. Dennoch, theoretisch möglich wird dies, dem Beschluss folgend, den der Rat in seiner Sitzung am Montag fasste, auch in Zukunft sein. Denn anders als Gebäude, die auch von der Gemeinde selbst verwalten werden und die, wie der Rat mehrheitlich bekräftigte, auch weiterhin nicht für politische Veranstaltungen offen stehen, ist das Kurparkschlösschen an den Herrschinger Kulturverein verpachtet. Und dieser, so die Entscheidung die der Rat mit 17 zu sieben Gegenstimmen traf, sollten selbst über die Nutzung des Gebäudes entscheiden dürfen.

Dass Liegenschaften, die sich in Besitz der Gemeinde befinden, nicht für Veranstaltungen politischer Parteien genutzt werden dürfen, ist in Herrsching schon lange üblich. Anders als etwa in Gilching, wo der Veranstaltungssaal im Rathaus auch politischen Gruppierungen offensteht, wird das bereits seit mehreren Jahrzehnten so gehandhabt.

Das einzige Problem: Der entsprechende Beschluss, der, wie Bürgermeister Christian Schiller schätzt, bereits Ende der siebziger Jahre getroffen wurde, war nicht mehr auffindbar. "Es haben sich aber Generationen von Gemeinderäten und Bürgermeistern immer wieder auf diesen berufen," weiß der Rathauschef, der dem Gremium selbst seit 1996 angehört. Vor dem Hintergrund der aktuellen Ereignisse entschied die Gemeinde deshalb, den Beschlussvorschlag erneut auf die Tagesordnung zu setzen.

Einfach jedoch machten sich die Gemeinderäte die Entscheidung nicht, was auch im Ergebnis deutlich wurde. Lediglich 15 der 24 Räte sprachen sich letztlich dafür aus, das Verbot von politischen Veranstaltung in Gebäuden unter Gemeindeverwaltung aufrechtzuerhalten. Dagegen spreche, dass den Parteien eine wichtige Aufgabe für die politische Willensbildung zukomme, wie etwa Werner Odemer anmerkt. Für diesen Auftrag sollten ihnen auch öffentlichen Gebäude offenstehen, findet der SPD-Gemeinderat.

Hannelore Doch (CSU) schlug vor, die Erlaubnis auf ortsansässige Parteien zu beschränken, womit man extreme Parteien zumindest vorerst verhindern könne. Schiller jedoch riet zu einer klaren Regelung. "Wenn wir es einer Partei erlauben müssen wir es allen erlauben", so der Rathauschef. Der Vorschlag Jens Waltermanns (FDP), die Nutzung zwar zuzulassen, jedoch mit Ausnahme der zwei Monate vor Wahlen, in denen die Gefahr besonders hoch sei, dass auch externe Parteien in den Ort kämen, kommt schließlich nicht mehr zur Abstimmung.

Es bleibt also dabei: Gemeindlich verwaltete Liegenschaften bleiben den Parteien für öffentliche Veranstaltungen weiterhin verschlossen, bei verpachteten Räumlichkeiten, wie dem Kurparkschlösschen oder dem Breitbrunner Mehrzweckraum liegt die Entscheidung bei den Pächtern. Davon, dass diese das Thema in Zukunft besonders sensibel handhaben werden, kann wohl ausgegangen werden. Die Vorsitzende des Kulturvereins Margit Metz sah sich im Zuge der AfD-Vermietung, die einige Empörung ausgelöst hatte und eine Demonstration mit mehr als 400 Teilnehmern nach sich gezogen hatte, gezwungen, ihr Amt aufzugeben. Margit Metz war davon ausgegangen, der Partei den Zugang zum Schlösschen nicht verwehren zu können.

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Quelle:
SZ vom 17.10.2018
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