Süddeutsche Zeitung

Mitten in Gauting:Halligalli ohne Pause

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Auf den Spielplätzen der Gemeinde darf jetzt von 8 bis 22 Uhr getobt werden

Glosse von Michael Berzl

Als Vater sieht auch ein Kommunalpolitiker seinen Ort gleich mit ganz anderen Augen. So ergeht es dem CSU-Gemeinderat Stephan Ebner aus Gauting, der das Vergnügen hat, sich mit seiner bald zweijährigen Tochter gelegentlich auf Spielplätzen aufzuhalten. Auch in der Pandemie, auch im Winter müssen Kinder ja mal raus an die frische Luft. Die Auswahl ist groß, insgesamt zwölf Plätze gibt es nach einer Auflistung des Rathauses, wo sich die Buben und Mädchen austoben können. Allerdings dürfen sie das unterschiedlich lange, denn bislang gelten zum Teil unterschiedliche Öffnungszeiten. Und das erweist sich in den Augen von Ebner als unpraktisch. "Dies ist nicht zweckdienlich und für Familien verwirrend", erklärt er in seinem Antrag, wonach künftig einheitliche Öffnungszeiten gelten sollen.

So ist auf manchen der Spielplätze in Gauting, Stockdorf und Buchendorf, in Oberbrunn und Unterbrunn bisher eine Mittagspause vorgesehen, auf anderen dagegen nicht. Meist darf von 8 Uhr an gespielt werden, auf einem Gelände im Badviertel aber erst von 9 Uhr an. Besonders streng sind die Regeln für einen Spielplatz an der Balthasar-Vitzthum-Straße, mitten im Ort, in der Nähe von Bosco und Jugendzentrum, der am Sonntagnachmittag von 12 Uhr an gleich ganz geschlossen ist. Besonders großzügig geht es hingegen an der Parkstraße zu, wo von 8 bis 22 Uhr Halligalli erlaubt ist. Und genau das ist jetzt Vorbild für die ganze Gemeinde.

Tatsächlich hat der Krisenausschuss des Gautinger Gemeinderats am Dienstag einstimmig den CSU-Antrag für einheitliche Nutzungszeiten unterstützt, und zwar in der Maximalversion: von 8 bis 22 Uhr, ohne Mittagspause, auch an Sonn- und Feiertagen. Das gilt genauso für den Kinderspielplatz an der Balthasar-Vitzthum-Straße.

Die Neuregelung entspreche eher der Gesetzeslage, wie Bürgermeisterin Brigitte Kössinger berichtete. So stellt das Bundesimmissionsschutzgesetz fest, dass Kinderlärm von Spielplätzen "im Regelfall keine schädliche Umwelteinwirkung ist". Kössinger berichtete aber auch von einer Zuschrift, in der um die Beibehaltung der Mittagspause gebeten wurde.

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Quelle:
SZ vom 28.01.2021
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