Süddeutsche Zeitung

Prozess:55-Jähriger wegen Kinderpornos verurteilt

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Der Familienvater aus Krailling erhält eine Bewährungsstrafe von 22 Monaten. Der Mann hatte 320 Bilder und 41 Videos heruntergeladen.

Von Christian Deussing, Krailling

Es ist widerlich und kaum zu ertragen, was auf den 320 kinderpornografischen Bildern und 41 Videodateien mit einer Laufzeit von insgesamt zwei Stunden und 15 Minuten zu sehen ist: Unter anderem werden halbnackte Mädchen von Männern sexuell missbraucht, auch Tiere spielen in den verbotenen Szenen eine Rolle. Laut Anklage hatte ein Kraillinger in 22 Fällen dieses kinderpornografische Material im Internet abgerufen, um sich die Bilder und Videos auf Laptop und Smartphone zu laden. Überdies habe der Angeklagte drei Dateien an verschiedene Empfänger weiter verschickt.

Wegen dieser Straftaten musste sich der Mechaniker am Dienstag vor dem Amtsgericht in Starnberg verantworten. Der 55-jährige Familienvater räumte die Vorwürfe ein und entschuldigte sich im Prozess. Er stand auf und erklärte in seinem Schlusswort, dass ihm sein Verhalten sehr leid tue. Dann setzte er sich wieder und wischte sich mit dem Taschentuch eine Träne aus dem Auge. Kurz darauf wurde der Mann zu einer Freiheitsstrafe von 22 Monaten auf Bewährung verurteilt. Damit folgte Richter Ralf Jehle dem Strafantrag der Staatsanwältin.

Dem Angeklagten wurde auch auferlegt, überprüfen zu lassen, ob eine Sexualtherapie erforderlich ist und pädophile Neigungen vorhanden sein könnten. Zudem wird ihm ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt, damit die Auflagen eingehalten werden - ansonsten droht dem Kraillinger das Gefängnis.

Dem zuvor nicht vorbestraften Angeklagten waren die Ermittler nach Hinweisen eines US-Meldeportals auf die Spur gekommen. Im Mai 2021 durchsuchten Kripobeamte die Wohnung des Verdächtigen und nahmen ihn mit zur Vernehmung auf eine Münchner Polizeiwache, wo er erkennungsdienstlich behandelt wurde. Er habe sich kooperativ gezeigt und keine Probleme gemacht, sagte ein Fahnder in der Verhandlung. Die Dateien auf dem sichergestellten Handy, dem Laptop und einem USB-Stick wurden von einem IT-Experten ausgewertet. Die Geräte hat die Staatsanwaltschaft eingezogen.

Das Gutachten habe ergeben, dass hier in größerer Anzahl ein "schwerer sexueller Missbrauch mit vaginaler und oraler Penetration" vorliege, betonte der Kriminalbeamte. Aber es hätten sich keine Hinweise ergeben, dass der Angeklagte in seinem Umfeld versucht habe, strafbare Kontakte zu Kindern zu suchen.

Dem 55-jährigen Mechaniker drohte auch das Gefängnis

Die Staatsanwältin zeigte sich erschüttert, dass auf den Fotos und Videos sogar Kleinkinder sexuell missbraucht werden. Der Angeklagte habe zudem das Glück gehabt, dass die Dateien wenige Monate vor einer verschärften Gesetzgebung entdeckt worden seien. Sie hätte sonst eine Haftstrafe ohne Bewährung gefordert, sagte die Anklägerin.

Der Verteidiger erklärte, dass sein Mandant nur mit geringer kriminellen Energie gehandelt habe und es in diesem Bereich "noch ganz andere Fälle" gebe. Dennoch wisse der Mann, was er getan habe und dass er "durch seinen Konsum den Markt gefördert" habe. Der Anwalt verwies aber auch darauf, dass man inzwischen recht einfach auf einschlägige Chats zugreifen und weiteren Einladungen folgen könne. Allerdings wolle er das Verhalten des Angeklagten damit nicht beschönigen.

Der Amtsrichter mahnte den Kraillinger, künftig keine Straftaten mehr zu begehen. Ansonsten müsste die Bewährung widerrufen werden.

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