Süddeutsche Zeitung

Krailling:Haus der Möglichkeiten

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Von der Bebauung des ehemaligen "Schabernack"-Grundstücks sollen alle profitieren

Von Carolin Fries, Krailling

Die Gemeinde Krailling solle sich nicht länger "an der Nase herumführen lassen", und schon gar nicht von einem "Schlitzohr". Grünen-Gemeinderat Werner Engl fand in der Bauausschusssitzung am Dienstagabend deutliche Worte für den Eigentümer des Grundstücks, auf dem einst das "Schabernack" stand. Fünf Jahre ist es jetzt her, dass das Wirtshaus abgerissen wurde, seither klafft an der Margaretenstraße eine Lücke, die die Gemeinde bislang vergeblich zu schließen versucht. Immer wieder stelle sich der Eigentümer quer. Dieser wiederum, ein renommierter Landschaftsarchitekt aus München, sagt: "Ich verstehe eben etwas von Planung. Das mag nicht jedem gefallen." Ein kleines Stück ging es nun zumindest voran, der Bauausschuss hat einen Bebauungsplanentwurf gebilligt. Weiterführende Details sollen mit dem Eigentümer über einen städtebaulichen Vertrag geregelt werden.

Vorgesehen ist wieder ein Langhaus an gleicher Stelle, womit die Schwierigkeiten beginnen. Denn: Der gültige Bebauungsplan lässt eine so massive Bebauung gar nicht zu. Die Gemeinde ist dennoch für ein langes Gebäude, weil das ehemalige Wirtshaus "ortsprägend" gewesen sei, wie Dinah Mirbeth vom Planungsbüro "Stadt Raum Planung" sagte. Der Eigentümer ist ebenfalls interessiert, kann er so doch möglichst viel Baufläche aus dem Grundstück herausholen. Einigkeit herrscht deshalb trotzdem noch nicht, weil die Gemeinde sich zusätzliche Zugeständnisse erwartet, von denen alle Kraillinger profitieren - etwa zeitlich gebundene Mietsenkungen für einen Teil der Wohnungen oder aber Räumlichkeiten für eine soziale Nutzung.

"Womöglich lässt sich dort ein Kindergarten unterbringen", schlug Pia Muhs (CSU) vor. Doch Bürgermeister Rudolph Haux (FDP) winkte ab. "Es hätte maximal eine eingruppige Kita Platz, da finden wir keinen Betreiber", so der Rathauschef. Er will in den kommenden Tagen Kontakt zum Eigentümer aufnehmen. Dieser sagt: "Ich bin bereit, über alles zu reden." Unter einer Bedingung, wie er ergänzt: Das Gebäude soll im Bebauungsplan so angeordnet sein wie das alte "Schabernack". Zuletzt wich die Planung davon leicht ab, um "den Raum noch mehr zu öffnen", wie Mirbeth erklärte. Auf Wunsch des Eigentümers habe man das Gebäude nun mit einem durchgängigen Abstand von drei Metern zur Grundstücksgrenze an die Straße verlegt. Laut Bebauungsplan muss das Langhaus auf dieser Linie mindestens 30 Meter lang sein. Bei einer Grundflächenzahl von 420 sei das Langhaus dann 14 Meter breit. Theoretisch aber könne der Eigentümer das Gebäude aber auch mit einer Breite von zehn Metern knapp 40 Meter lang bauen.

Ebenfalls über einen städtebaulichen Vertrag will die Gemeinde die Nutzung des Grundstückes an der Ecke Margaretenstraße/Elisenstraße regeln. In dem Haus, das dort seit Jahren leer steht, wurden 2011 zwei acht und elf Jahre alte Schwestern von ihrem Onkel ermordet. Konkrete Vorstellungen, was hier entstehen soll, will der Gemeinderat noch formulieren.

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Quelle:
SZ vom 17.09.2020
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