Süddeutsche Zeitung

Amtsgericht Starnberg:Gedächtnisverlust nach Gewaltausbruch

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Ein Lagerist wird wegen gefährlicher Körperverletzung zu einjähriger Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. Er hatte mit einem Eisenrechen brutal auf zwei junge Leute eingeschlagen

Von Christian Deussing, Inning

Betrunken und rasend vor Wut war der kräftige Mann auf zwei ihm unbekannte junge Leute in Inning spontan zugegangen und schlug laut Anklage grundlos mit einem Eisenrechen brutal auf sie ein. Das Gartengerät hatte er sich von einem Bauanhänger gegriffen. Der heftige Angriff passierte in der Brucker Straße im vergangenen Jahr in einer Augustnacht. Der Lagerist aus Inning hat sich dafür am Donnerstag vor dem Jugendschutzgericht in Starnberg verantworten müssen: Der 31-Jährige wurde wegen gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen zu einer einjährigen Freiheitstrafe zur Bewährung verurteilt. Der Angeklagte muss zudem je 2000 Euro Schmerzensgeld an seine Opfer zahlen, die nach der Attacke zehn Tage arbeitsunfähig waren. Der Inninger, der sich erst zum Schluss kurz bei ihnen entschuldigte, nahm das Urteil an.

"Ich habe mit einem Kumpel Bier und ein bisschen Schnaps getrunken und weiß von dem Abend nicht mehr viel", erzählte der Mann und behauptete, sich an seine Attacke nicht mehr erinnern zu können. Diesen Gedächtnisverlust und angeblichen Filmriss hielten das Gericht und der Anwalt des 19-jährigen, angegriffenen Nebenklägers nicht unbedingt für glaubwürdig bei einem seinerzeit gemessenen Promillewert von 1,3 Promille.

"Er verfolgte uns und drohte, uns den Schädel zu spalten", sagt einer der beiden Jugendlichen

Die beiden zufälligen Opfer sind Freunde und machten Urlaub am Ammersee. Auch die damals 18 und 16 Jahre alten Lehrlinge aus dem Landkreis Landshut waren laut Polizei in der Nacht alkolisiert, als sie noch ein Mückenabwehrgerät aus ihrem Auto holen wollten. Dann sei der Mann ihnen über den Weg gelaufen, habe sie beleidigt und aufgefordert, aus seiner Gegend abzuhauen, berichtete der 19-jährige Nebenkläger. "Er griff sich einen Rechen von einem Hänger, verfolgte uns und drohte, uns den Schädel zu spalten." Das Opfer war durch die Hiebe mit den Zinken zu Boden gegangen, erlitt Schürf- und Stichwunden am Arm, Rücken und an der Schulter.

Schlimm hatte es auch seinen jüngeren Freund erwischt, der noch versuchte, dem tobenden Angreifer den Rechen zu entreißen. Doch der Inninger war dem Jugendlichen körperlich überlegen, traf ihn mit dem Stiel an der Schläfe und fügte ihm Platzwunden am linken Ohr sowie an der Oberlippe zu. Zudem trug er dem Attest zufolge Blutergüsse und ein Schädeltrauma davon. "Ich habe mich in Schockstarre auf dem Boden eingerollt und gebetet, jetzt nicht zu sterben", sagte der Jugendliche im Prozess. Er sei nach dem Vorfall verängstigt und traumatisiert gewesen.

Der Angeklagte könne noch froh sein, dass er mit dem Baurechen nicht eine Schlagader oder ein Auge getroffen habe, betonte Richter Ralf Jehle, der eine Bewährungszeit von insgesamt drei Jahren anordnete. Sollte der Mann währenddessen gegen Auflagen verstoßen oder wieder straffällig werden, droht ihm das Gefängnis.

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