Süddeutsche Zeitung

Gemeindestreit:Mit harten Bandagen

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Beim Streit um ein Grundstück, das Weßling für seine Umfahrung braucht, will Wörthsee nicht klein beigeben. Die Gemeinde klagt gegen den Bescheid auf Besitzeinweisung und legt Widerspruch gegen die Vollstreckung ein

Von Tanja Buchka, Wörthsee

Die Gemeinde Wörthsee will alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um den Bau der geplanten Weßlinger Umfahrung doch noch zu verhindern. Bekanntlich braucht Weßling ein Wörthseer Grundstück für die Umfahrungstrasse und hat Wörthsee mit einem Besitzeinweisungsverfahren unter Druck gesetzt. Das bedeutet: Weßling will Wörthsee enteignen lassen. Das lassen sich die Wörthseer aber nicht bieten.

Der Gemeinderat beschloss am Mittwochabend - zum Teil in nicht öffentlicher Sitzung - sowohl Widerspruch gegen Sofortvollzug der Besitzeinweisung einzulegen als auch vor dem Verwaltungsgericht gegen den Bescheid auf Besitzeinweisung zu klagen. Somit geht der Streit der Gemeinden Wörthsee und Weßling nicht nur in die nächste Runde, er wird auch härter. Zwar dürfte Weßling rechtlich in der besseren Situation sein, aber die Klage könnte den Bau der Umfahrung zeitlich verzögern, da die Rodungsarbeiten in diesem Bereich nur im Herbst und Winter möglich sind.

Angefangen hatte alles mit einem Grundstück, für das sich keine der betroffenen Gemeinden Seefeld und Wörthsee wirklich zuständig fühlte. Bei der Fläche handelt es sich um 39 000 Quadratmeter mitten im Wald. Das Areal braucht Weßling für den Bau der Umfahrung. Dumm nur, dass das Gelände einmal einem alten Schulverband gehörte und nun im Besitz von Seefeld und Wörthsee ist. Für die Wörthseer war es ein wahres Geschenk, dss die Gemeinde erklärter Gegner der Umfahrung ist. Klarerweise wollte man nicht dieses Faustpfand den Weßlingern überlassen. Ein Verkauf kam deshalb nicht in Frage. So nahm die Geschichte ihren Lauf. Da Wörthsee hart blieb, gab es für den Weßlinger Bürgermeister Michael Muther nur eine Lösung: Enteignung. Er reichte den Antrag beim Landratsamt ein, das den Bescheid zur vorzeitigen Besitzeinweisung bewilligte.

"Es ist noch keine Enteignung, nur ein vorzeitiger Beschluss", beruhigte der von Wörthsee beauftragte Anwalt für Baurecht, Gerhard Spieß, das Gremium in der Sitzung und zeigte auch gleich auf, was rechtlich zu tun ist: "Nun ist ein Eilantrag und eine Klage gegen die Enteignung notwendig." Bereits bei einem Treffen am 9. September im Landratsamt Starnberg hatte die Gemeinde entschieden: "Wir wollen die Einspruchsfrist wahrnehmen." Der Grund hierfür sei nicht etwa, dass man Weßling böswillig ärgern wolle, nur würde der Bau der Umfahrung die Trinkwasserqualität in Wörthsee extrem beeinflussen, gab der Zweite Bürgermeister, Konrad Gritschneder, zu Bedenken.

Zudem wirft Wörthsee der Gemeinde Weßling vor, dass eine Kontaktaufnahme viel zu spät stattgefunden habe und "sie nie wegen Verkaufsverhandlungen auf uns zugekommen sind", betonte Bürgermeisterin Christel Muggenthal. "Denn man kann mit uns reden und eine Lösung zwecks des Grundstückverkaufs finden", meinte auch Gemeinderat Arthur Schnorfeil. "Uns geht es nur darum, dass unser Trinkwasser in keinerlei Hinsicht beeinflusst wird." Dafür müssten eben entsprechende Auflagen geltend gemacht werden. Doch Muther zeige sich der Gemeinde Wörthsee gegenüber nicht einen Millimeter verhandlungsbereit.

So zeigte sich in der Sitzung die eindeutige Tendenz, gegen den Beschluss des Landratsamtes zu klagen. Über die mauen Erfolgschancen sind sich die Wörthseer auch im Klaren. "Vermutlich werden wir nur Zeit gewinnen, dennoch bin ich eindeutig dafür", sagte Schnorfeil. Denn Weßling pressiere es, weil die Trasse längst planfestgestellt sei. "Auch das Landratsamt sagt, dass eine sofortige Ausführung dringend erforderlich sei", wusste Gritschneder, "aber öffentliche Gelder können doch nicht tatsächlich das ausschlaggebende Argument für die schnelle Realisierung der Umfahrung sein, wir müssen unser Trinkwasser schützen."

Über die Strategie und über die Argumente wurde hinter verschlossenen Türen beraten. Gritschneder hatte dazu den Antrag gestellt, die Diskussion über diese Punkte nicht öffentlich zu führen.

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Quelle:
SZ vom 26.09.2014
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