Süddeutsche Zeitung

Andechs:Mutwillig ausgebremst

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Amtsgericht verurteilt Autofahrer wegen Nötigung

Von Christian Deussing, Andechs

Meistens hat der Schuld, der auffährt. Doch diesmal lief es wohl anders, denn nach Ansicht der Ermittler hatte ein Münchner Autofahrer im vergangenen Winter auf der Kreisstraße zwischen Andechs und Landstetten so plötzlich und stark ohne Grund abgebremst, dass der nachfolgende Fahrer aus Inning die Kollision nicht mehr verhindern konnte. Dem 44-jährigen Inninger entstand dabei ein Schaden von rund 7500 Euro. Allerdings wollte der beschuldigte Münchner den Strafbefehl wegen Nötigung von 3200 Euro (80 Tagessätze zu 40 Euro) und zwei Monaten Fahrverbot nicht akzeptieren und wies die Vorwürfe jetzt vor dem Amtsgericht Starnberg zurück.

Er habe den Anderen ganz normal überholt, erklärte der 25-jährige Angeklagte. "Danach sah ich nonstop die Lichthupe in meinem Rückspiegel und wurde langsamer, aber nicht schlagartig." Der andere Autofahrer sei dann immer näher gekommen. Und nach dem Unfall habe ihn der Mann noch geschubst, erzählte der Marktmanager dem Gericht.

Der Kontrahent schilderte das Geschehen jedoch ein wenig anders. "Ein Auto kam so dicht herangefahren, dass ich die Scheinwerfer nicht mehr sah", berichtete der Inninger, der mit seinem sechsjährigen Sohn unterwegs war. Der Angeklagte habe überholt, sich ganz eng mit seinem Wagen vor ihm eingefädelt und "hart bis fast zum Stillstand abgebremst". Zuvor habe er nur einmal kurz die Lichthupe betätigt, beteuerte der Inninger. Dieser hatte noch versucht, dem Überholer in Richtung Landstetten auszuweichen, erwischte ihn aber mit seinem Pkw seitlich an der hinteren linken Front.

Richterin Christine Conrad fand diese Version nach wie vor glaubwürdiger, zumal sie auch zur Spurenlage passe. Das Verhalten des Münchners wertete sie als "überzogene Reaktion, um den anderen Fahrer zu maßregeln". Eventuell sei es auch eine Kurzschlusshandlung gewesen, doch jeder Autofahrer müsse sich "im Griff haben", sagte die Richterin. Sie warnte davor, dass solche Aktionen wie das Ausbremsen noch ganz andere Folgen haben und zu schweren Verletzungen führen könnten.

Dagegen versuchte die Verteidigerin den Unfall als "Unachtsamkeit und Missverständnis" darzustellen, was tausendfach durch riskantes Fahrverhalten auf den Straßen passieren könne. Dieser Ansicht wollte das Gericht aber nicht folgen und sah die Nötigung als erwiesen an. Mit einer Geldstrafe von jetzt 2800 Euro und nur einem Monat Fahrverbot wurde der Strafbefehl jedoch abgemildert.

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Quelle:
SZ vom 22.10.2018
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