Silvester und Neujahr:Feuerwerks-Verbot auf dem Viktualienmarkt
Am Viktualienmarkt ist das Abbrennen von Silvesterraketen und Böllern am gesamten 31. Dezember und am gesamten 1. Januar verboten. Dies teilte das Kreisverwaltungsreferat am Donnerstag mit. Das Verbot gilt zusätzlich zum neuen Böllerverbot in der Umweltzone innerhalb des Mittleren Rings. Grundlage dafür ist ein Stadtratsbeschluss von Juli - mit dem Ziel, Lärm, Luftverschmutzung und Müll zu vermeiden. Das Kommunalreferat und die Markthallen München haben die Möglichkeit, auf Grundlage der eigenen Markthallensatzung eine Verfügung zu erlassen, um Brandschäden zu verhindern.