Süddeutsche Zeitung

Sendling-Westpark:Fragen zur Spielsucht

CSU will wissen, ob Automaten an der Hansastraße abgebaut werden

Vor fünf Jahren ist der neue Glücksspielstaatsvertrag der Länder in Kraft getreten. Um die Spielsucht zu bekämpfen, wurden die Vorschriften für Spielhallen verschärft, mit einer Übergangsfrist von fünf Jahren. Da dieser Bestandsschutz nun ausgelaufen ist, gilt seit dem 1. Juli für alle: Es dürfen nicht mehr als 48 Automaten in einer Spielhalle stehen - aufgeteilt in vier Konzessionen mit jeweils zwölf Geräten. Zwischen den Hallen muss es einen Abstand von 250 Metern geben, und die Hallen müssen täglich mindestens sechs Stunden lang geschlossen bleiben. Das Mindestalter wurde von 18 auf 21 Jahre heraufgesetzt.

Da in Sendling-Westpark, an der Hansastraße, einer der bundesweit größten Spielhallen-Komplexe mit mehr als 200 Spielautomaten steht, will nun die CSU im Bezirksausschuss wissen, ob und wie die Stadt hier Einschränkungen verfügt hat. Der CSU-Fraktionssprecher Alfred Nagel fordert per Anfrage Auskunft darüber, wie die Stadt diesen Komplex zu reduzieren gedenkt. Nagel zufolge habe die Stadt bisher auf den fünfjährigen Bestandsschutz verwiesen. Dieser sei nunmehr abgelaufen.

Nagel erkundigt sich deshalb, ob eventuell eine Härtefallregelung greife, sofern die Betreiber die Miet- oder Pachtverträge bereits vor dem Jahr 2012 geschlossen haben und diese noch über den 1. Juli 2017 hinaus gültig sind. Am Dienstag, 25. Juli, steht das Thema auch auf der Tagesordnung im Bezirksausschuss.

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Quelle:
SZ vom 18.07.2017 / bn
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