Süddeutsche Zeitung

Rassismus-Prozess:Münchner Club muss Schmerzensgeld zahlen

Was das Gericht dem Nachtclub vorschreibt

Eine Münchner Diskothek muss Schmerzensgeld an Hamado Dipama zahlen. Der aus Burkina Faso stammende Mann war vom Türsteher abgewiesen worden - und sah dahinter rassistische Gründe. Das Amtsgericht München verurteilte den Club nun zu einer Zahlung von 500 Euro.

Der Club wurde verurteilt, "es zu unterlassen, dem Kläger aufgrund seiner "Rasse" oder seiner ethnischen Herkunft den Einlass in die Diskothek "Herzblut" zu verweigern", entschied das Gericht. Außerdem muss der Club die Anwaltskosten des Klägers übernehmen.

Sechs Münchner Clubs verklagt

Dipama, Mitglied im Ausländerbeirat, hatte mit einigen Bekannten im April vergangenen Jahres einen Rassismus-Test in zahlreichen Clubs und Bars gemacht und immer wieder festgestellt: Schwarze müssen mit fadenscheinigen Begründungen draußen bleiben. Daraufhin verklagte er sechs Clubs auf Unterlassung und verlangte Schmerzensgeld, weil er davon ausgeht, dass er wegen seiner Hautfarbe vom Türsteher abgewiesen wurde.

Noch in einem weiteren Fall gab das Gericht Dipama recht und sprach ihm ebenfalls 500 Euro zu. Es gab zwei Vergleiche - eine davon mit dem Betreiber des Münchner Nachtclubs Pimpernel. Eine weitere Klage zog Dipama nach Gerichtsangaben zurück, in einem Fall wurde seine Klage abgewiesen. Gegen dieses Urteil will Dipama allerdings Rechtsmittel einlegen.

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