Süddeutsche Zeitung

Prozess um John Demjanjuk:Ein läppischer Strafantrag

Sechs Jahre Haft für John Demjanjuk? Der Antrag der Staatsanwaltschaft München ist unschlüssig. Entweder eine hohe Strafe oder Freispruch.

Heribert Prantl

Ein bisschen Mord gibt es nicht; ein bisschen Massenmord auch nicht. Und Beihilfe zum Massenmord bleibt Beihilfe zum Massenmord, auch wenn seitdem Jahrzehnte vergangen sind.

Die Staatsanwaltschaft hat im Prozess gegen den mutmaßlichen KZ-Schergen John Demjanjuk eine Haftstrafe von sechs Jahren beantragt - wegen Beihilfe zur Ermordung von mindestens 27.900 Menschen; also etwa einen Tag Gefängnis für 13 Tote. Dies ist ein unangemessener, ein unlauterer, ein unschlüssiger Strafantrag.

Die Staatsanwaltschaft versucht offenbar, ihre eigenen Zweifel an der Beweislage mit einem läppischen Strafantrag zu zerstreuen. Und diesen läppischen Strafantrag versucht sie als harten Strafantrag darzustellen: Man müsse nämlich, sagt sie, die Zeit dazurechnen, die der Angeklagte einst in anderer Sache in israelischer Untersuchungshaft verbracht habe. Das ist eine gedrechselte Strafberechnung; im Gesetz findet sie keine Grundlage.

Dieser Strafantrag klingt so, als sei er insgeheim von Prozess-Reue getragen. Wenn die Anklage die Schuld nach so langer Zeit für nicht mehr erweisbar hält, muss sie auf Freispruch plädieren. Wenn sie aber von der Schuld überzeugt ist, muss sie eine schuldgerecht hohe Strafe beantragen.

Ob die dann wegen des Alters des Täters vollstreckt werden soll, ist später zu klären; man könnte von der Strafhaft absehen, wenn sie dem Greis nicht mehr zumutbar ist. Eine andere Möglichkeit gibt es nicht; vor allem nicht die Möglichkeit eines Unsicherheits-Abschlags bei der Höhe der Strafe.

Ein Freispruch wäre keine Schande für die Justiz. Sie hat getan, was nach fast siebzig Jahren noch getan werden konnte. Sie hat getan, was sie Jahrzehnte früher hätte tun müssen.

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Quelle:
SZ vom 23.03.2011
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