Süddeutsche Zeitung

Prozess:Der Scheidungskrieg der Burger-Brater

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"Hans im Glück" streitet mit einem ehemaligen Geschäftspartner. Vor Gericht geht es um alte Franchiseverträge und mehrere Millionen Euro Schaden.

Von Stephan Handel

Es gibt Gerichtsverhandlungen, die gleichen einem antiken Drama - auch wenn es heutzutage glücklicherweise fast nie Tote am Ende gibt. Das retardierende Moment setzt an diesem Mittwochnachmittag im Landgericht am Lenbachplatz ein, als der Beklagte sagt: "Aus dem Bauch heraus kann ich mir das eigentlich nicht vorstellen."

Retardierendes Moment - das ist ein dramaturgischer Kniff, den Dramenschreiber von Euripides bis zu Rosamunde Pilcher verwenden: Wenn alle schon glauben, dass jetzt das Happy End erreicht sei, passiert etwas, das alle Hoffnung wieder zerstört. Der Überbringer der schlechten Nachricht heißt in diesem Fall Patrick Junge. Er streitet als Geschäftsführer der Paniceus GmbH aus Lübeck mit der Münchner Hamburger-Kette "Hans im Glück".

Das Glück allerdings ist schon lange vorbei. Paniceus war mal einer der Lieblingspartner von Thomas Hirschberger, dem Gründer von "Hans im Glück". Junge sollte das Wachstum der Kette in Norddeutschland vorantreiben, zwölf Restaurants betrieb er am Ende. Dann aber wurde er den Münchner Chefs wohl zu eigenständig. Jedenfalls wurden die Verträge im Herbst 2015 gekündigt. Junge behielt die Lokale und betreibt sie mittlerweile unter der Marke "Peter Pane".

"Hans im Glück" aber sagt, dass durch die Kündigung ein Schaden von acht Millionen Euro entstanden sei. Paniceus erwidert, dass vier Millionen Euro weg seien - durch den nötigen Umbau der Lokale und anderes. Um diese Summe haben sie sich nun gegenseitig verklagt.

Lars Meinhardt, der Vorsitzende Richter der 33. Kammer, sagt gleich zu Beginn, dass das ein ziemlich kompliziertes Verfahren werden könnte; es geht um Franchiseverträge, Systempartnerverträge und um Verträge, die gar nicht fixiert wurden, zumindest nicht schriftlich. Deshalb schlägt er vor, zunächst einen anderen Weg zu versuchen - den über eine Mediation. Ein besonders ausgebildeter Güterichter würde mit den Parteien nach einer gemeinsamen Lösung suchen, zum Beispiel: Schluss mit dem Streit, jeder trägt seine Kosten selbst.

Sitzungsunterbrechung, Besprechung mit den Anwälten, "Hans im Glück" schlägt vor: Wenn die Kündigungen eventuell unwirksam seien, dann könne man doch über eine Fortsetzung der Zusammenarbeit verhandeln. Überraschung beim Gericht, Unterbrechung der Sitzung, Besprechung mit den Anwälten. Als alle schon die Aussicht auf einen frühen Feierabend vor Augen haben, sagt Patrick Junge diesen einen Satz, der alles wieder zurückwirft.

Richter Meinhardt versucht noch einmal, den Unternehmer von den Vorteilen eines gütlichen Verfahrens zu überzeugen, mit allen Mitteln: "Es gibt Kekse!" Nichts zu machen, nun wird das Gericht langwierig verhandeln müssen, bis es zu einer Entscheidung kommt. Wenigstens gab's keine Toten.

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Quelle:
SZ vom 04.05.2017
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