Süddeutsche Zeitung

Online-Plattform:Airbnb wehrt sich gegen Auskunftspflicht

Der Streit um die Offenlegung von Airbnb-Daten in München geht weiter. Die Online-Plattform hat Rechtsmittel gegen ein Urteil des Münchner Verwaltungsgerichts eingelegt, wie ein Gerichtssprecher am Dienstag mitteilte. Das Gericht hatte Airbnb im Dezember 2018 dazu verurteilt, der Stadt München Auskunft über seine Gastgeber zu geben. Gegen dieses Urteil will Airbnb nun in Berufung gehen. Das US-Unternehmen hat Antrag auf Zulassung der Berufung zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gestellt. Wann darüber entschieden wird, ist unklar. Die Stadt will erfahren, wer seine Münchner Wohnung bei Airbnb länger als acht Wochen im Jahr als Ferienwohnung vermietet. Denn das ist eine Ordnungswidrigkeit, die in schweren Fällen mit bis zu 500 000 Euro Bußgeld geahndet werden kann. Grundlage dafür ist die Zweckentfremdungssatzung, die verhindern soll, dass ohnehin knapper Wohnraum im Stadtgebiet gewerblich genutzt wird.

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SZ vom 20.02.2019 / dpa
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