Süddeutsche Zeitung

Oktoberfest:Wann ist ein Rausch ein Vollrausch?

Zum Oktoberfest meldet die Polizei extreme Alkoholpegel.

Von Joachim Käppner

Schon am ersten Wiesn-Wochenende meldete die Polizei zuverlässig Vorkommnisse mit "stark alkoholisierten Personen". So schnappten Bundespolizisten einen Mann, der zum Zwecke der Orientierung über die Eisenbahngleise heimwärts lief. Ungewohnte Alkoholmengen können jenen Zustand ungenügender Steuerung herbeiführen, den man umgangssprachlich als Vollrausch bezeichnet und der rings um das Oktoberfest in mannigfaltiger Form zu besichtigen ist: torkelnde, in Sandkästen oder Gesträuch gekippte und dann eingeschlafene Gestalten, nicht mehr Transportfähige, vor denen Taxifahrer Reißaus nehmen. Vom Vollrausch spricht aber auch das Strafgesetzbuch, § 323a. Hier heißt es, ein Vollrausch könne mit Haftstrafe bis zu fünf Jahren bestraft werden - freilich nur, wenn der Bezechte "in diesem Zustand eine rechtswidrige Tat begeht und ihretwegen nicht bestraft werden kann, weil er infolge des Rausches schuldunfähig war". Wer sich absichtlich oder fahrlässig so berauscht, dass er das Unrecht seiner Tat nicht mehr erkennt, entgeht der Strafe also nicht. Übrigens folgt dem Vollrausch häufig der sog. Filmriss, der dazu führt, dass sich der oder die Betroffene an nichts erinnern kann, nicht mal an den Vollrausch selbst - sodass das Hirn zu wenige Warnsignale sendet, den nächsten Vollrausch zu vermeiden.

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Quelle:
SZ vom 23.09.2019
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