Süddeutsche Zeitung

Prozess um Filmrechte:Filmproduktion siegt in Streit ums "Fliegende Klassenzimmer"

Wem stehen Vergütungen aus insgesamt acht Spielfilmen zu? In dem Prozess vor dem Oberlandesgericht geht es um mehr als eine halbe Million Euro.

"Das fliegende Klassenzimmer", "Wir haun die Pauker in die Pfanne" oder "Morgen fällt die Schule aus" - ein Streit um die Rechte an solcherlei Komödien der 1960er- und 1970er-Jahre ist nun vor Gericht entschieden worden. Das Oberlandesgericht München sprach am Donnerstag die Ansprüche an Vergütungen aus insgesamt acht Spielfilmen der Firma des verstorbenen Produzenten und Drehbuchautors Franz Seitz zu.

Gegenstand des Prozesses waren insbesondere Tantiemen von mehr als einer halben Million Euro, die von einer Verwertungsgesellschaft ausgeschüttet werden. Geklagt hatte eine Insolvenzverwalterin, die den Nachlass eines anderen Filmproduzenten betreut, der 2017 gestorben war. Dessen bereits 1985 geschlossene Firma hatte die acht Werke gemeinsam dem noch heute bestehenden Unternehmen produziert.

In erster Instanz hatte 2021 das Landgericht München I die Klage abgewiesen. Die Klageseite argumentierte in dem Berufungsverfahren, dass die Verwertungsgesellschaft noch nicht existierte, als die Filme gedreht wurden. Daher seien die Rechte in dieser Hinsicht bislang ungeklärt. Dieser Überzeugung schlossen sich die Richter nicht an. Entstanden waren die Gemeinschaftswerke zwischen 1969 und 1974. Bei "Das fliegende Klassenzimmer" handelt es sich um die zweite Verfilmung des Romans von Erich Kästner.

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