Süddeutsche Zeitung

Obergiesing:Feldmüllersiedlung als Fahrradzone

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Die Idee der Grünen stößt auf Konsens, doch erst sollen die Bürger aufgeklärt werden

Von Hubert Grundner, Obergiesing

Die Grünen haben aus ihrer Vorliebe für das Fahrrad als Transportmittel der Zukunft nie einen Hehl gemacht. Und seitdem sie in großer Zahl in den Parlamenten sitzen, dürfen auch die anderen Parteien ihre Begeisterung für diese Art der Fortbewegung teilen - mal mehr, mal weniger. Im Verteilungskampf um den knappen Straßenraum scheinen Radler gegenüber Autofahrern derzeit jedenfalls Oberwasser zu haben. Jüngstes Beispiel dafür im Stadtbezirk Obergiesing-Fasangarten: Die Grünen wollen das Areal zwischen Tegernseer Landstraße, Ichostraße, Am Bergsteig und St.-Bonifatius-Straße inklusive der Feldmüllersiedlung in eine Fahrradzone umwandeln.

Einen ersten Anlauf zu diesem Ziel konnte man jüngst im Bezirksausschuss (BA) 17 verfolgen. Allerdings wurde dieser abgebrochen, genauer gesagt, Stefan Hofreiter (Grüne) zog den entsprechenden Antrag zurück. Vorausgegangen war eine konfuse Debatte um einen Änderungsantrag, obwohl bezüglich des Inhalts Konsens zwischen allen Fraktionen bestand: Auf Vorschlag des Unterausschusses Mobilität und Verkehr soll das städtische Mobilitätsreferat gebeten werden, für die von der Fahrradzone betroffenen Anwohnern eine Informationsveranstaltung abzuhalten. Ein Teil des BA war nun der Meinung, dass über den Ursprungsantrag mitsamt der geschilderten Ergänzung beschlossen werden könne. Die Mehrheit des Gremiums verneinte dies jedoch sinngemäß mit dem Argument, dass es ja keinen Sinn ergibt, eine Entscheidung über die beantragte Fahrradzone schon jetzt zu fällen, wo doch die Informationsveranstaltung des Mobilitätsreferats erst die Grundlage dafür schaffen soll. Eine Ansicht, die sich am Ende der Diskussion dann doch durchsetzte - die Stadt soll also zunächst die Bürgerinnen und Bürger über das Vorhaben aufklären, danach können die Grünen ihren Antrag zur Abstimmung stellen.

Wobei ein positives Votum wahrscheinlich ist. Denn allen geschilderten Querelen zum Trotz schien eine Mehrheit im BA dem Antrag - nach kleineren Korrekturen - zustimmen zu wollen. Nach dem Vorschlag der Grünen würde die Fahrradzone jedenfalls zehn Straßen umfassen: Edelweißstraße, Alpenplatz, Alpenrosenstraße, Am Bergsteig, Aignerstraße, Hefnerstraße, Gietlstraße, Obere und Untere Grasstraße sowie Kiesstraße. Die vorhandenen Verkehrszeichen für Tempo 30 sollen dann durch die Zeichen für eine Fahrradzone ersetzt werden. Auf Bodenpiktogramme könne jedoch verzichtet werden.

Um den Anwohnerinnen und Anwohnern und zum Beispiel dem Personal und den Besuchern des Altenheims St. Alfons den Zugang mit Motorfahrzeugen zu gewährleisten, soll die Fahrradzone aber für den Anliegerverkehr zugänglich gemacht werden. Bei allen Einbahnstraßen soll die bisherige Regelung beibehalten werden, die Freigabe für den Radverkehr entgegen der Einbahnstraßenrichtung sei innerhalb der Fahrradzone zu vervollständigen. Abschließend heißt es im Antrag, dass in der gesamten Fahrradzone die Zu- und Abfahrten grundsätzlich über abgesenkte Gehwege erfolgen sollen.

Ergänzend wurde auf Empfehlung des Unterausschusses Verkehr und Mobilität ein zweiter Antrag verabschiedet: Darin schlagen die Lokalpolitiker zur Vermeidung von Schleichverkehr vor, die Gietlstraße zwischen Tegernseer Landstraße und Unterer Grasstraße zur Einbahnstraße in West-Ost-Richtung sowie die Aignerstraße zwischen Gietl- und Ichostraße zur Einbahnstraße in Süd-Nord-Richtung zu machen. In beiden Fällen sollen die Radler auch in der Gegenrichtung fahren dürfen, so der Vorschlag.

Zur Begründung ihrer vorerst zurückgestellten Initiative führen die Grünen unter anderem die Novelle der Straßenverkehrsordnung vom 15. Mai 2020 an. Darin werde vermehrt auf den Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger oder Fahrradfahrer geachtet. Und mit Verweis auf den vorgeschlagenen Umgriff der Fahrradzone erscheint den Grünen dies auch notwendig: Die Straßen der Feldmüllersiedlung weisen überwiegend neben Parkplätzen effektiv nur eine Fahrzeugbreite auf.

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Quelle:
SZ vom 16.10.2021
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