Süddeutsche Zeitung

Nymphenburg:Die Lichtshow, ein Blindgänger

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Freistaat lehnt Silvester-Aktionen am Schlossrondell grundsätzlich ab

Von Sonja Niesmann, Nymphenburg

Menschenmengen oder auch nur Grüppchen, die in den Himmel schauen und begeistert Aah! und Oooh! rufen, darf und wird es hoffentlich dieses Silvester nicht geben. Dennoch ist die Antwort der Bayerischen Schlösser- und Seenverwaltung auf einen Antrag des Bezirksausschusses (BA) Neuhausen-Nymphenburg berichtenswert - es werden ja wieder bessere, restriktionsfreie Zeiten kommen. Das Gremium hatte Anfang des Jahres angeregt, in der Silvesternacht 2020/2021 eine Lichtshow vor dem Nymphenburger Schloss, am Kanal oder am Hubertusbrunnen anzubieten oder auszuschreiben. Traditionell zählt das Rondell vor dem Schloss zu den beliebtesten Silvester-Treffpunkten im Viertel, obwohl dort striktes Raketen- und Böllerverbot gilt. Eine stimmungsvolle Lichtshow könne den Feiernden eine umwelt-, menschen- und tierfreundliche Alternative zu Feuerwerken bieten, begründete die SPD ihren Antrag.

Gezündet hat die Idee nicht. Zu den unerfreulichen Begleiterscheinungen des Jahreswechsels zähle auch all der Müll, den die Feiernden zurücklassen, antwortet Bernd Schreiber, der Präsident der Schlösserverwaltung. Schon bisher sei es "eine Herausforderung" für seine Mitarbeiter, Flaschen, Gläser und "sonstigen Zivilisationsmüll", die an Land sowie im Wasser des Kanals liegen, wegzuräumen. Eine neue Attraktion zwischen Schloss und Hubertus-Brunnen am unteren Kanalende würde noch mehr Besucher anziehen, also noch mehr Müll produzieren. Außerdem stehen das Vorfeld des Schlosses und die ganze Länge des Kanals unter Landschaftsschutz, eine mitternächtliche Lichtshow sei mit den Schutzzielen nicht vereinbar.

Ganz grundsätzlich möchte Schreiber noch wissen lassen, dass das Veranstalten von Silvesterfeiern nicht zu den Aufgaben der Bayerischen Schlösser- und Seenverwaltung zählt. Sollte aber die Stadt alternativ zu Feuerwerken eine Lichtshow in eigener Regie organisieren wollen und dies mit Blick auf den Landschaftsschutz für "tragbar und genehmigungsfähig" halten, dann "könnten wir uns allenfalls das Umfeld des Hubertusbrunnens als Schauplatz vorstellen", erklärt er. Immerhin, ein kleiner Lichtblick.

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Quelle:
SZ vom 29.12.2020
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