Nach Akteneinsicht:Juristischer Streit um Kulturstrand
Die Urbanauten hegen "erhebliche Zweifel" am Vergabeverfahren für den Kulturstrand und schalten einen Anwalt ein. Im KVR wächst die Sorge, ob es mit der Veranstaltung überhaupt noch klappt.
Die langjährigen Kulturstrand-Veranstalter Urbanauten gehen nun juristisch gegen die Stadt vor, weil sie in diesem Jahr nicht den Zuschlag für die dreimonatige Open-Air-Veranstaltung am Vater-Rhein-Brunnen erhalten haben. Über ihre Anwaltskanzlei hatten die Urbanauten dem Kreisverwaltungsreferat (KVR) eine Frist bis Freitagnachmittag gesetzt, um vollständige Akteneinsicht in die Entscheidung des Vergabeverfahrens für den diesjährigen Kulturstrand zu erhalten.
Es gebe "erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Vergabeentscheidung", schreibt die Hamburger Anwaltskanzlei an das KVR. "Es liegen konkrete Anhaltspunkte dafür vor, dass insbesondere die Punktierung rechtswidrig war", heißt es in dem Schreiben.
Am Freitagnachmittag durften Vertreter der Urbanauten tatsächlich die Akten des Vergabeverfahrens einsehen. Sie hatten erstmals seit 2004 nicht den Zuschlag für den Kulturstrand erhalten, sondern die Urban League um Zehra Spindler und Dierk Beyer.
In dem Brief an das KVR stellte die Kanzlei zugleich den Antrag, den Kulturstrand trotz der "negativen Vergabeentscheidung" doch noch für die Urbanauten zu genehmigen. Anfang kommender Woche soll es darüber ein Gespräch zwischen der Anwältin der Urbanauten und Vertretern des KVR geben. Es könnte zu einer "Verhandlungslösung" kommen, teilten die Urbanauten am Freitagabend mit.
Dennoch weist KVR-Chef Wilfried Blume-Beyerle die Vorwürfe zurück. Das Auswahlverfahren sei nach einem Punktesystem erfolgt und sorgfältig ausgewertet worden. In der Behörde kursiert die Sorge, dass ein Rechtsstreit den Start des diesjährigen Kulturstrands verzögern oder sogar ganz verhindern könnte.