Süddeutsche Zeitung

München:Start ins Schulleben

Ob die Anmeldung zukünftiger Schüler für die Grundschulen in München sowie der Aufnahme für städtische Tagesheime am Mittwoch, 25. März, in der Zeit von 14 bis 19 Uhr im Gebäude der jeweiligen Schule stattfinden kann, wird laut Kultusministerium zur Zeit noch beraten. Schulpflichtig sind zu Beginn des Schuljahres 2020/21 alle Kinder, die bis zum 30. September 2020 sechs Jahre alt werden oder bereits einmal von der Aufnahme in die Grundschule zurückgestellt wurden. Für Kinder, die in der Zeit vom 1. Juli bis zum 30. September ihren sechsten Geburtstag feiern, kann die Einschulung auf das nächste Schuljahr verschoben werden. Auch für Kinder, die am oder nach dem 30. September sechs Jahre alt werden, ist eine Rückstellung möglich, wenn abzusehen ist, dass das Kind erst im nächsten Schuljahr mit Erfolg am Unterricht teilnehmen kann. In diesem Fall trifft die Schulleitung die Entscheidung über die Rückstellung. Wenn solche Verschiebungen in Betracht gezogen werden, muss das Kind trotzdem zur Schulanmeldung kommen. Für Kinder, die nach dem 30. September 2014 geboren wurden, besteht zudem die Möglichkeit, einen Antrag auf vorzeitige Einschulung zu stellen. Die Eltern müssen die Anmeldung im Normalfall persönlich mit ihrem Kind vornehmen. Informationen unter www.muenchen.de/schuleinschreibung.

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SZ vom 17.03.2020 / soal
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