Süddeutsche Zeitung

Verstöße gegen neues Gesetz:Nach Cannabis-Legalisierung: Polizei erwischt erste Gesetzesbrecher

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Wenige Tage nach der Legalisierung meldet die Polizei erste Verstöße. Wen die Beamten aus dem Verkehr zogen - und warum die nun Ärger bekommen.

Wenige Tage nach Inkrafttreten des Cannabis-Gesetzes hat die Polizei erste Verstöße dagegen registriert. Am Dienstag gegen 20.30 Uhr entdeckte eine Streife einen 27-jährigen Mann, der am Paseo - das ist der Platz zwischen den Pasing Arcaden I und II - einen Joint rauchte. Der dort befindliche Bodenbrunnen gilt aber als Kinderspielplatz, und in dessen Nähe ist das Kiffen verboten. Das Gesetz sieht Schutzzonen mit einem Radius von 100 Metern um solche Einrichtungen vor.

Eine 17-Jährige wurde am Mittwoch nahe einer Sportstätte in Obergiesing mit einem Joint erwischt. Damit verstieß sie gleich doppelt gegen das Gesetz: Minderjährigen ist der Konsum von Cannabis grundsätzlich nicht gestattet, und der Bereich um Sportanlagen gilt ebenfalls als Schutzzone, in der nicht gekifft werden darf.

Beide Fälle werden als Ordnungswidrigkeit gewertet. Sie werden an das Kreisverwaltungsreferat weitergeleitet, das dann über ein Bußgeld entscheidet.

Auch die Verkehrspolizei achtet in diesen Tagen verstärkt auf Autofahrer, die womöglich Cannabis konsumiert haben. Vom 1. bis zum 4. April wurden im Stadtgebiet 25 sogenannte Verdachtsfahrten registriert. Bei 19 von ihnen reagierte der THC-Schnelltest - der den berauschenden Cannabis-Bestandteil nachweist - positiv. In diesen Fällen muss nun eine Blutuntersuchung ergeben, ob der Grenzwert von 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blut überschritten ist. Ein Nanogramm ist ein Milliardstel Gramm. Liegt der Wert darüber, so drohen 500 Euro Bußgeld, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg.

Die Polizei weist allerdings darauf hin, dass die Zahlen an Dramatik verlieren, wenn sie mit Daten aus dem Vorjahr verglichen werden: 2023 gab es in denselben vier Tagen 28 Verdachtsfahrten, bei 16 davon war der Schnelltest positiv - also ähnliche Werte, obwohl Cannabis-Konsum damals noch unter das Betäubungsmittel-Gesetz fiel und illegal war.

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