Süddeutsche Zeitung

Mittlerer Ring:Wo es Ausnahmen vom Dieselfahrverbot gibt

Die Stadt reagiert auf Beschwerden und die Angst vor Ausweichverkehr. Verhandlungen laufen auch über die Freigabe von zwei Tunneln am Mittleren Ring.

Von Heiner Effern

Der Stadtrat hat in der letzten Sitzung vor Weihnachten das Dieselfahrverbot endgültig beschlossen. Die erste Stufe wird am 1. Februar 2023 in Kraft treten. Fahrzeuge mit den Abgasnormen Euro 4 und schlechter dürfen dann nicht mehr in die Umweltzone einfahren. Diese umfasst den Mittleren Ring und alle Bereiche, die innerhalb der Stadtautobahn liegen.

Die erste von maximal drei Stufen gilt für Anwohner und den Lieferverkehr nicht, dazu gibt es weitere Ausnahmen. Am 1. Oktober 2023 und am 1. April 2024 folgen deutliche Verschärfungen, wenn die Luftqualität nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Die grün-rote Koalition will so nach Klagen einer drohenden Niederlage vor Gericht zuvorkommen.

Vom 27. Oktober bis 12. Dezember konnten Bürger oder Verbände Einwände vorbringen. 133 Stellungnahmen gingen ein, die auch noch einige Veränderungen nach sich zogen.

Die Brudermühlbrücke über die Isar wird von der Umweltzone ausgenommen, um Ausweichverkehr zu verhindern. Zudem will die Stadt mit den Klägern verhandeln, ob man auch beim Heckenstallertunnel und dem Luise-Kiesselbach-Tunnel so verfahren könne. Wohnmobile dürfen auch künftig über den Mittleren Ring bis zum Campingplatz in Thalkirchen fahren. Nicht zuletzt wurden die Ausnahmeregelungen für Handwerker ausgeweitet und präzisiert.

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