Süddeutsche Zeitung

München:Den Stecker gezogen

Die Stadt sieht in der Praxis keine Möglichkeit, das Lautsprecherverbot auf Isarflößen durchzusetzen

Von Birgit Lotze, Sendling

Floßfahrten, bei denen Kapellen die Passagiere mit Verstärkerboxen beschallen, sind auf der Isar und dem Isarkanal nicht erlaubt - weder innerhalb Münchens noch außerhalb. Im Bayerischen Wassergesetz gibt es eine Unplugged-Auflage, trotzdem finden diese Gaudifahrten statt. Und es ist zu befürchten, dass weiterhin Flöße, begleitet von wummernden Bässen, die Isar hinunter treiben. Denn: Die Stadt sieht sich nicht in der Lage, dagegen vorzugehen. Der Sendlinger Bezirksausschuss hatte im vergangenen Jahr auf Antrag der SPD die Stadt aufgefordert, gegen die Gaudifahrten einzuschreiten. Schließlich lägen die Isarufer im Landschaftsschutzgebiet, die Musik schalle vom Kanal zu den Hochufern und vergräme Vögel und Wildtiere. Auch störe sie Erholungssuchende. Das Referat für Gesundheit und Umwelt (RGU) verwies daraufhin auf das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen als Genehmigungsbehörde; dort sei man auch für die Überwachung zuständig. Der Sendlinger Bezirksausschuss hakte daraufhin noch einmal nach. Er forderte die Stadt München auf, die Überwachung nicht länger den Tölzern zu überlassen, sondern das ab der Stadtgrenze selbst zu tun und das bestehende Verbot elektrisch verstärkter Musik auf ihrem Gebiet auch durchsetzen. Das sei nicht möglich, zumindest nicht mit verwaltungsrechtlichen Mitteln, antwortete jetzt das Referat für Gesundheit und Umwelt. Auch wenn ein großer Teil der Floßstrecke durch München verläuft, bleibt es dabei: Genehmigung und Überwachung obliegen dem Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen. Das RGU habe das Baureferat gebeten, die Flussmeister zu sensibilisieren, damit sie die Flößer verstärkt auf die Unplugged-Auflage ansprechen; mehr Einfluss habe man nicht.

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Quelle:
SZ vom 07.09.2016
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