Süddeutsche Zeitung

Illegale Feiern:Wie häufig München gegen die Corona-Regeln verstößt

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Stadt und Polizei haben bereits Tausende Bußgeldbescheide erwirkt. Tanzende kostet das 250 Euro. Für Club-Betreiber steht sogar mehr auf dem Spiel als eine Geldstrafe.

Von Julian Hans

Werbung kann manchmal ganz schön schräg klingen, wenn sich der Kontext ändern: Als " Der Hotspot im Münchner Osten" preist sich eine Shisha Lounge im Internet an, die am vergangenen Samstag Besuch von der Polizei bekam. Den Slogan hatten sich die Betreiber sicher noch ausgedacht, bevor er zum Begriff für einen Ort wurde, an dem sich viele Menschen mit dem Coronavirus anstecken. Als eine Streife kurz vor 23 Uhr bei der Bar in Berg am Laim vorbeischaute, trafen die Beamten auf an die einhundert Gäste, die sich nicht an die Mindestabstände hielten. Tische und Stühle standen eng zusammen.

Die Polizisten schickten die Hälfte der Gäste nach Hause und erstatteten Anzeigen gegen den Betreiber wegen Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz.

In der gleichen Nacht machten ihre Kollegen in der Ludwigvorstadt eine ähnliche Entdeckung: Ein mexikanisches Restaurant an der Schwanthalerstraße war so voll, dass die Gäste noch vor dem Eingang in Gruppen eng zusammenstanden. Einen Mund-Nasen-Schutz trug dem Polizeibericht zufolge fast niemand. Dabei ist der in der Gastronomie Vorschrift, solange man nicht an seinem Tisch sitzt. Das erklärten die Beamten dem Betreiber auch noch einmal, bevor sie Anzeige erstatteten.

Bars und Partys gelten als die wichtigsten Drehkreuze, die das Virus derzeit bei seiner Verbreitung in der Bevölkerung nutzt. Die Infektiologen erklären damit, dass sich momentan vor allem junge Menschen im Feieralter infizieren. Die Polizei und das Kreisverwaltungsreferat, die die Verstöße ahnden, müssen derweil in der Praxis vollziehen, was schon der Politik Schwierigkeiten bereitet: das richtige Maß aus Freiheit und Konsequenz. Die Polizei überwacht dabei Straßen und Plätze. Die Bezirksinspektionen des KVR kontrollieren Restaurants und Kneipen, Beschwerden über Einzelhandelsgeschäfte landen bei der Gewerbeüberwachung.

Die Ordnungswidrigkeits-Anzeigen von allen laufen dann bei der Bußgeldstelle des KVR zusammen. Seit der Wiedereröffnung der Lokale unter Corona-Auflagen sind dort Stand diese Woche mehr als 90 Anzeigen mit Corona-Bezug gegen Gastwirte eingegangen, teilt das KVR mit. In 30 Fällen wurde ein Bußgeld verhängt.

Gerade angesichts des hohen Inzidenzwertes in den vergangenen Wochen und der deswegen verhängten Maskenpflicht in der Fußgängerzone sowie der Beschränkungen für Gaststätten und private Feiern schwindet bei vielen das Verständnis für solche Feiern. In der vergangenen Woche nahm die CSU-Fraktion im Stadtrat Beschwerden von Anwohnern über Lärm und Dreck am Filmkasino zum Anlass für eine Anfrage an den Oberbürgermeister: "Wird das Lazy Moon im Filmkasino zum neuen Corona-Hotspot und verletzt es systematisch gastronomische Regeln?", wollten die Stadtverordneten wissen. Und auch, ob sich unter Besuchern des Clubs Infektionen mit Covid-19 häuften? Das könnten die Behörden aber nur beantworten, wenn alle Besucher ordnungsgemäß ihre Kontaktdaten hinterließen.

In der Nacht auf den 6. September hatten Polizeibeamte im voll besetzten Lazy Moon etwa 300 Personen beim Feiern erwischt. Mundschutz und Mindestabstand - Fehlanzeige. 70 Gäste bekamen eine Ordnungswidrigkeitsanzeige, auch der Betreiber wurde angezeigt.

Er habe nichts gegen Partys, betont Hans Theiss, der den Antrag für die CSU gestellt hat. Das Ganze müsse sich aber unter Corona-Vorzeichen in geregelten Bahnen abspielen. "Generell erwarte ich, dass bei möglichen Hotspots unangemeldet und konsequent kontrolliert wird." KVR und Polizei betonten, das Lazy Moon sei wiederholt kontrolliert worden, man habe die Situation im Blick.

Schwieriger ist es festzustellen, wie viele Anzeigen es wegen Verstößen gegen die Infektionsschutzverordnung auf privaten Feiern gab. Denn den Tatbestand "privates Feiern" gibt es nicht, erklärt KVR-Sprecher Johannes Mayer. Wegen der Durchführung einer Veranstaltung oder Versammlung gab es bisher 16 Anzeigen. Wegen der Teilnahme an einer derartigen Veranstaltung waren es mehr als 250.

Alles in allem wurden laut KVR mittlerweile 6450 Bußgeldbescheide im Zusammenhang mit Verstößen gegen eine der Infektionsschutzmaßnahmen ausgestellt. Da sind allerdings auch die Regelverstöße aus dem Frühjahr mitgezählt, als es verboten war, ohne triftigen Grund die eigene Wohnung zu verlassen. Allein deswegen waren beim KVR etwa 8700 Anzeigen eingegangen.

Im Mittel bewegten sich die Bußgelder gegen Betriebe laut KVR-Sprecher Johannes Mayer zwischen einigen Hundert und Tausend Euro, abhängig von der Größe des Betriebs und dem Ausmaß des Verstoßes. Das im Gesetz vorgesehene maximale Bußgeld von 25 000 Euro wurde bisher in München noch kein einziges Mal ausgeschöpft. Das könnte sich allerdings bald ändern, erklärt Mayer und verweist auf die Meldungen über Diskotheken, in denen Hunderte Gäste tanzten.

Den Tanzenden drohe eine Geldbuße von 250 Euro. Für Club-Betreiber stehe derweil sogar mehr auf dem Spiel als eine saftige Geldbuße: Im schlimmsten Fall droht ihnen der Widerruf der Gaststättenerlaubnis.

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SZ vom 02.10.2020
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