Süddeutsche Zeitung

Milieuschutz fürs Bahnhofsareal:Für mehr Lebensqualität

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Die Stadt will die Erhaltungssatzung erstmals auf Teile des südlichen Bahnhofsviertels anwenden

Von Birgit Lotze, Ludwigsvorstadt/Isarvorstadt

Ein Teil des Bahnhofsviertels soll offenbar unter Milieuschutz gestellt werden. Zumindest hat das städtische Planungsreferat mündlich signalisiert, dass es eine entsprechende Regelung erlassen will. Bislang gibt es keine Erhaltungssatzung für das südliche Bahnhofsviertel, jedoch besteht eine solche für die Ludwigsvorstadt und die Schwanthalerhöhe. Da diese im Mai 2017 ausläuft, hatte der Bezirksausschuss (BA) Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt die Stadt aufgefordert, die Satzung für dieses Gebiet um fünf Jahre zu verlängern. Gleichzeitig sollte die Stadt prüfen, inwieweit der Umgriff nach Osten ins südliche Bahnhofsviertel erweitert werden kann.

Der Verein "Südliches Bahnhofsviertel", dem vor allem Geschäftsleute angehören, Stadtviertelpolitiker und auch die Stadt versuchen seit mehr als einem Jahr auch im Zusammenhang mit dem geplanten Umbau des Hauptbahnhofes, dem Viertel neues Leben einzuhauchen. Dabei geht es um Begrünung, bessere Verkehrsführung und vor allem darum, das Viertel für das Wohnen attraktiver zu machen, im Gegenzug Spielcasinos und Boardinghäuser herauszuhalten. Ohne Erhaltungssatzung würden solche Anstrengungen konterkariert, begründet der BA sein Anliegen; im Fokus steht vor allem die Zweckentfremdung durch Medizintourismus und Ferienwohnungen. In der Ludwigsvorstadt gibt es laut Bezirksausschuss ein hohes Aufwertungspotenzial, das Viertel sei im Vergleich zu anderen Teilen der Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt noch wenig von Gentrifizierung betroffen. Ohne eine regulierende Erhaltungssatzung drohten jedoch auch in diesem Quartier massive Umstrukturierung und "die Vertreibung ganzer Bevölkerungsschichten".

Satzungen, mit denen erreicht werden soll, dass sich die Bewohner ihr Viertel noch leisten können, werden vom Stadtrat für jeweils fünf Jahre erlassen. Eine Verlängerung ist, wie die Beispiele Altstadt und Lehel zeigen, nicht immer möglich - dort ist die Gentrifizierung so weit fortgeschritten, dass die Behörden keine Möglichkeit mehr sehen, einkommensschwache Bürger und Normalverdiener zu schützen. Auch der Gärtnerplatz und das Gebiet rund um den Wohnturm "The Seven" an der Müllerstraße stehen nicht mehr unter Milieuschutz. Dort hat die Stadt die Grenzen der bestehenden Erhaltungssatzung verschoben und bereits stark aufgewertete Areale ausgeschlossen.

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Quelle:
SZ vom 02.03.2017
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