Süddeutsche Zeitung

Miete:Schwierige Erbschaft

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Verein SOS Kinderdorf entschuldigt sich bei Mietern im Haus Hans-Mielich-Straße 1 a

Von Julian Raff, Untergiesing

Bei den Mietern im Wohnhaus Hans-Mielich-Straße 1a, aber auch als Reaktion auf Berichterstattung und öffentliche Kritik räumt der Verein SOS Kinderdorf Kommunikationsfehler ein und kündigt künftig besseren, direkten Kontakt an. "Wir bedauern sehr, dass es im Zusammenhang mit den geplanten Veränderungen zu Unannehmlichkeiten und schwierigen Situationen für Sie gekommen ist", heißt es in einem Schreiben, das der Verein vor wenigen Tagen an die Mieter verschickt hat.

Zudem kündigt die Geschäftsführung darin an, die Hausverwaltung zu wechseln und die Sanierungs-Baustelle durch eigene Mitarbeiter zu betreuen. Der Vereinsvorsitzende und Geschäftsführer Kay Vorwerk bestätigte der SZ, man werde den Verwaltervertrag mit der Firma Grosdidier Immobilien mit dreimonatiger Frist kündigen, sobald die Gewerkeplanung dies zulasse. Die übrigen Geschäftsbeziehungen zu Grosdidier würden überprüft. Vorwerk möchte sich dabei für das Vorgehen des Maklers und Sanierers in Untergiesing und die Einschaltung einer Anwaltskanzlei entschuldigen, nicht aber davon distanzieren, da die Zusammenarbeit stets vertrauensvoll verlaufen sei.

Wie berichtet, hatte das Geschäftsgebaren des als Luxussanierer profilierten Unternehmens für Irritationen gesorgt, unter anderem weil die Firma eine sanierte Dachgeschosswohnung zunächst für mehr als 21 Euro (warm) pro Quadratmeter angeboten und schließlich für 18 Euro vermietet hatte. Bewohnern, Nachbarn und Mieterschützern schien diese Praxis überzogen, auch wenn der letztlich erzielte Mietpreis für sanierte Wohnungen in dieser Lage als nicht unnormal bezeichnet werden kann.

Um seine satzungsgemäßen Aufgaben finanzieren zu können, komme SOS Kinderdorf nicht umhin, bei Neuvermietungen marktübliche Preise zu verlangen, so Vorwerk, auch wenn dies auf dem Münchner Mietmarkt in ein soziales Dilemma führe. Laut der beim Verein für Nachlässe zuständigen Juristin Daniela Späth könnten Neuvermietungen unter Marktpreis sogar Konflikte mit der Vereinssatzung und der Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt heraufbeschwören, da sozialer Wohnungsbau nicht zum Satzungszweck gehört. Dennoch sieht sich der Verein seinem Satzungszweck der Kinderhilfe, den Erblassern und den Mietern vererbter Wohnhäuser gegenüber gleichermaßen verpflichtet, wie es im Entwurf für ein neues, deutschlandweit geltendes Ethikpapier heißt.

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Quelle:
SZ vom 28.12.2017
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