Süddeutsche Zeitung

Lockdown:Nur vereinzelte Verstöße im Einzelhandel

Die Geschäfte in München halten sich überwiegend an die Regeln des Lockdown. Das Kreisverwaltungsreferat führe Beratungen und auch Kontrollen durch, erklärte eine Sprecherin am Dienstag: "Unsere Mitarbeiter gehen raus und schauen sich das an". Dabei seien nur vereinzelt Verstöße festgestellt worden. Sogenannte "Mischbetriebe" dürfen weiter geöffnet haben, solange ihr Sortiment zu mindestens der Hälfte aus Waren des täglichen Bedarfs besteht. Wenn die anderen Artikel in eigenen Abteilungen angeboten werden, wie etwa in Kaufhäusern, dann müssen diese Abteilungen abgesperrt werden.

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SZ vom 23.12.2020 / anh
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