Süddeutsche Zeitung

Taufkirchen:Landratsamt hält Zelthalle für Schwarzbau

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In einem Wald bei Taufkirchen wurde eine Halle als fliegender Bau angemeldet. Die Kreisbehörde hat die Nutzung untersagt, jetzt klagt der Eigentümer und bemüht sich nachträglich um eine Genehmigung.

Von Patrik Stäbler, Taufkirchen

Von fern dringt das Gedröhn der Autos auf der B 471 ans Ohr, doch ansonsten ist es beschaulich hier in dem Waldstück im äußersten Osten von Taufkirchen. Keine Menschenseele ist zu sehen, Vögel zwitschern, etwas weiter hinten ist eine Schafkoppel abgesteckt - doch die Idylle trügt. Denn rund um den Wald an der Bundesstraße zwischen Willy-Messerschmitt- und Einsteinstraße ist ein Streit entbrannt. Genauer gesagt: ein Rechtsstreit um eine 50 Meter lange Zelthalle, die vor einigen Monaten auf dem Grundstück errichtet wurde - ohne Baugenehmigung. In der Folge ordnete das Landratsamt den Rückbau an, wogegen der Grundstückseigner Klage eingereicht hat, wie die Behörde jetzt mitteilt. Überdies versucht der Besitzer, nachträglich eine Genehmigung für den Bau zu erhalten.

Der Wald im Parallelogramm - so wird das Grundstück genannt - weckt Begehrlichkeiten. "Vor langen Jahren, vor meiner Zeit als Bürgermeister", sagt Taufkirchens Rathauschef Ullrich Sander (parteifrei), habe der Besitzer angefragt, ob sich dort Gewerbe ansiedeln dürfe. Doch die Gemeinde hat das Parallelogramm im Flächennutzungsplan als Wald ausgewiesen, und das soll auch so bleiben - zumindest vorerst.

Jüngst geriet das Gelände gleich in zweierlei Hinsicht ins Gespräch. Zum einen könnte es bei einer Verlängerung der U-Bahnlinie 5 als Standort für eine Haltestelle dienen. Zum anderen braucht der Freistaat Flächen für den bereits beschlossenen Aufbau der Fakultät für Luftfahrt, Raumfahrt und Geodäsie der Technischen Universität München am Standort Taufkirchen/Ottobrunn.

Das Parallelogramm gilt dabei als Kandidat für eine Bebauung - idealerweise in Kombination mit einer U-Bahn-Verlängerung. "Diese Fläche wird sicher ein Thema werden", sagt Sander, der aber betont: "Im Moment ist das alles noch Zukunftsmusik." Ganz anders sieht es dagegen mit der Zelthalle aus: Hier wurde die Gemeinde vor vollendete Tatsachen gestellt.

Die Halle sei vom Besitzer als sogenannter fliegender Bau angezeigt worden, für den es keine Baugenehmigung brauche, teilt eine Sprecherin des Landratsamts mit. Allerdings dürften derlei Bauten qua Gesetz nur "maximal drei bis vier Monate" stehen. Nachdem es sich bei der Halle "zweifelsfrei nicht um einen fliegenden Bau handelt", so die Sprecherin, habe man dem Besitzer im April die Nutzung untersagt und ihn verpflichtet, den Bau zu beseitigen. Dagegen habe der Grundstückseigner Klage eingereicht; eine Entscheidung des Münchner Verwaltungsgerichts stehe noch aus.

Derweil beantragte der Grundstücksinhaber bei der Gemeinde eine Baugenehmigung für seinen "Schafstall mit Maschinen- und Bergehalle". Der Bauausschuss lehnte das Ansinnen einstimmig ab. "Erst hinstellen und nachträglich genehmigen - das kommt grundsätzlich nicht gut", kommentiert Bürgermeister Sander. Aktuell liege der Bauantrag beim Landratsamt, teilt dessen Sprecherin mit. "Die Beseitigungsanordnung kann erst nach Abschluss des Genehmigungsverfahrens vollstreckt werden."

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Quelle:
SZ vom 31.08.2019
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