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Taufkirchen:Eilverfahren hat Zeit

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Gericht entscheidet frühestens Ende der Woche über Demo-Verbot

Über die Klage gegen das Demonstrationsverbot auf der Giesinger Autobahn wird das Verwaltungsgericht München voraussichtlich frühestens Ende dieser Woche entscheiden. Das teilte der stellvertretende Sprecher des Gerichts, Dietmar Wolf, mit. Da die Veranstaltung erst für den 27. Juni angemeldet sei, bestehe nicht die Notwendigkeit, innerhalb eines Tages oder weniger Stunden eine Entscheidung zu treffen, wie das häufig beim Versammlungsrecht der Fall sei, so seine Einschätzung. Da die beiden Taufkirchner Gemeinderäte Matteo Dolce (SPD) und David Grothe (Grüne) in einem Eilverfahren klären lassen wollen, ob die Demonstration doch stattfinden kann, wird es zu keiner mündlichen Verhandlung kommen. Das Gericht entscheidet im schriftlichen Verfahren.

Das Landratsamt München hatte vergangene Woche den Antrag der beiden Kommunalpolitiker abgelehnt, am Montag, 27. Juni, zwischen 18.30 und 19.30 Uhr auf der A 995 zwischen den Anschlussstellen Taufkirchen-West und Oberhaching mit einem Fußmarsch für mehr Lärmschutz zu demonstrieren. Die Behörde lehnt eine dazu notwendige Sperrung der Autobahn unter anderem mit der Begründung ab, dass dadurch die "Grund-Rechte" der Verkehrsteilnehmer berührt würden, "die die A 995 entsprechend ihrer gesetzlichen Zweckbestimmen nutzen wollen, nämlich um schnell von einem Ort zum anderen zu gelangen". Die A 995 zähle zu den am meisten befahrenen Fernstraßen im Großraum München, schreibt das Landratsamt. Genau dieses Argument führten die Taufkirchner stets an, wenn sie in den vergangenen Jahrzehnten für mehr Lärmschutz an der Giesinger Autobahn kämpften. Bei den Behörden stießen sie damit auf taube Ohren. Daher bezeichnen Dolce und Grothe die Demo als "Ultima ratio". Sie sehen durch das ausgesprochene Verbot ihr Grundrecht auf Versammlungsfreiheit und Meinungsäußerung unzulässig eingeschränkt.

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Quelle:
SZ vom 14.06.2016 / hilb
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