Süddeutsche Zeitung

Neue Regelung:Mehr Platz für Autos und Räder

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Auf Unterhachings Straßen wird es eng. Die Gemeinde bessert bei den Parkraum-Vorgaben in Wohngebieten nach

Von Iris Hilberth, Unterhaching

Die Zeiten, in denen hier und dort mal ein Auto in den Wohnstraßen parkte, sind in Unterhaching schon ewig vorbei. Längst ist auch hier die Suche nach einem Parkplatz schwieriger geworden, in manchen Gegenden reiht sich am Straßenrand Fahrzeug an Fahrzeug, dazwischen Anhänger und Wohnwagen. Die Beschwerden im Rathaus über zugeparkte Straßen häufen sich. Dabei sind es meist die Anwohner selbst, die in ihrem Wohngebiet alles zuparken. Der Zuzug und die Nachverdichtung haben nicht nur die Einwohnerzahl in die Höhe schnellen lassen, sondern auch die Anzahl der Autos erheblich vergrößert.

Um nun die Leute dazu zu bringen, ihre Fahrzeuge statt auf der Straße zukünftig vermehrt auf den Grundstücken abzustellen, hat sich der Bauausschuss auf eine Änderung der Stellplatzsatzung verständigt. Die neue Regelung, die der Gemeinderat an diesem Mittwoch noch beschließen muss, sieht nicht nur mehr und größere Stellplätze für Autos vor. Auch die Anzahl der Abstellmöglichkeiten für Fahrräder wurde erheblich nach oben gesetzt.

So sollen künftig für Einfamilien-, Doppel- und Reihenhäuser je drei statt wie bislang zwei Stellplätze auf dem Grundstück mit eingeplant werden. Bei Mehrfamilienhäusern müssen für jede Wohnung bis zu 50 Quadratmeter ein, bis zu 100 Quadratmeter zwei und für größere Wohneinheiten 2,5 Stellplätze nachgewiesen werden. Für Besucher sind zusätzlich zehn Prozent der geforderten Stellplätze bereit zu halten. Bisher galt diese Regelung nur für Mehrfamilienhäuser.

Auch die Größe der Stellplätze sieht die Verwaltung als Kriterium dafür, ob die Leute ihre Autos auf die Straße stellen. Die Bauabteilung hat sich die Längen und Breiten verschiedener Modelle der gängigsten Automarken angeschaut und festgestellt: Die jetzige Größenregelung ist nicht mehr zeitgemäß. So sollen die Parkplätze statt 2,30 Meter fortan 2,50 Meter breit sein. Vorgeschrieben werden soll zudem eine Höhe von 1,80 und eine Länge von fünf Metern. Als problematisch werden zudem Duplexstellplätze gesehen. Die Praxis habe gezeigt, dass sie eher selten bis gar nicht genützt würden. Die Unterhachinger Verwaltung hätte daher am liebsten diese Art des Parkens nur als Dreiviertelstellplatz anerkannt. Doch da macht das Landratsamt München nicht mit, die Behörde sieht für eine solche Regelung keine Rechtsgrundlage. Allerdings kann die Gemeinde an der vorgeschriebenen Größe solcher Duplexstellplätze etwas ändern. So sprach sich der Bauausschuss dafür aus, fortan nur noch Stellplätze in Duplexgaragen mit eine Mindesthöhe von 1,80 Meter zuzulassen, weil so die gängigsten Autos auch Platz darin hätten. Eine Ablösezahlung statt eines Nachweises von Stellplätzen soll nur noch in näherer Umgebung der beiden Bahnhöfe möglich sein. Das Gremium einigte sich auf einen Radius von 300 Metern um die S-Bahnstationen.

Auch bei den Abstellmöglichkeiten für Fahrräder sieht die Kommune Handlungsbedarf, will sie das Radfahren in Unterhaching doch attraktiver gestalten. Bislang mussten Bauherrn für Wohneinheiten bis 80 Quadratmeter zwei Radlplätze einplanen, für größere Wohnungen drei. Die Verwaltung hatte nun vorgeschlagen, je angefangenen 40 Quadratmetern einen Abstellplatz zu fordern. Das ging den Ausschussmitgliedern nicht weit genug, um ein Zeichen für eine radfahrfreundliche Gemeinde zu setzen. Man einigte sich auf je einen Fahrradabstellplatz pro 30 Quadratmeter Wohnfläche.

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Quelle:
SZ vom 15.05.2018
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