Süddeutsche Zeitung

Energiewende:Neuer Schub für die Windkraft

Lesezeit: 2 min

Der Bund erleichtert den Bau von Rotoren in Landschaftsschutzgebieten. Das könnte auch die Verwirklichung der Pläne für den Forstenrieder Park beschleunigen.

Von Martin Mühlfenzl, Pullach/Neuried

Der Landkreis München hat seine Hausaufgaben eigentlich pflichtbewusst schon erledigt, muss sie nun aber wohl doch nicht abgeben. Im Juni hatte der Energie- und Umweltausschuss des Kreistags den Weg frei gemacht für ein sogenanntes Zonierungskonzept zum Bau von Windkraftanlagen im Forstenrieder Park, das Eingang in die Verordnung des Landkreises über das Landschaftsschutzgebiet finden sollte. Nun aber hat der Bund den Landkreis mit einer Gesetzesnovelle gewissermaßen überholt. Zum 1. Februar 2023 tritt eine Änderung im Bundesnaturschutzgesetz in Kraft, mit der die Genehmigungsfähigkeit von Windenergieanlagen in Landschaftsschutzgebieten festgezurrt und sichergestellt wird, dass diese Schutzgebiete auch in die Suche nach Flächen für neue Rotoren mit einbezogen werden können. Damit wird der Bau von Windkraftanlagen auch im Landkreis München deutlich erleichtert.

Das Vorpreschen des Kreistags war eine Reaktion auf das sogenannte Osterpaket von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne), in dem festgelegt worden war, dass der Ausbau der Windenergie auch an Land massiv vorangetrieben werden muss und hierfür zwei Prozent der Landfläche zur Verfügung gestellt werden müssen. Im Landkreis München aber wäre dies - auch aufgrund der noch immer geltenden 10-H-Regelung in Bayern - nicht möglich, würden die Landschaftsschutzgebiete wie der Forstenrieder Park oder Hofoldinger Forst nicht mit eingerechnet.

Es können Windräder mit einer Gesamthöhe von bis zu 275 Meter entstehen

Das Zonierungskonzept für den Forstenrieder Park wurde flankiert von einem Gutachten der Technischen Universität München. Und dieses Gutachten kam zu der Erkenntnis, dass vor allem in der sogenannten Ausnahmezone der Bau von Rotoren ohne Verlust der Schutzwirkung des Landschaftsschutzgebietes möglich ist; definiert wurde darüber hinaus eine Entscheidungszone, innerhalb derer der Bau von Windrädern im Rahmen einer Einzelfallprüfung genehmigt werden könnte - diese Zone befindet sich vor allem an den Waldrändern. Die Ausnahmezone sollte dem Gutachten zufolge etwa 1872 Hektar groß werden, was 38 Prozent der Gesamtfläche des Landschaftsschutzgebietes entspricht.

Geprüft wurde auch, welche Auswirkungen die Errichtung von Windrädern mit einer Gesamthöhe von bis zu 275 Meter auf das Landschaftsbild haben würde. Die Experten kamen dabei zu dem Ergebnis, dass dieses kaum gestört würde. Auch der Naturhaushalt innerhalb des Forstenrieder Parks würde demnach wenig Schaden nehmen, da der Wald ohnehin stark bewirtschaftet und sowohl von der Autobahn als auch einer Hochspannungsleitung durchzogen wird.

Auch die interne Bewertung der Experten im Münchner Landratsamt kommt zu dem Schluss, dass der Bau von Rotoren verträglich, ja sogar zwingend erforderlich sei - auch um die deutschen Klimaziele zu erreichen. Dafür muss auch der Landkreis München mehr leisten. Denn jüngsten Daten zufolge spielen die erneuerbaren Energien im Landkries bisher kaum eine Rolle, im Jahr 2018 lag der Anteil der Regenerativen bei lediglich etwas mehr als 15 Prozent. Die Klimaziele seien nur mit Wind- und Sonnenenergie zu erreichen, heißt es aus dem Landratsamt.

Am Dienstag, 13. September, wird sich der Ausschuss für Energie, Landwirtschaft- und Umweltfragen nun erneut mit dem Landschaftsschutzgebiet Forstenrieder Park befassen. Dann werden auch die neuen Gesetzesänderungen eine Rolle spielen. Mit dem "Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor" hat der Bund etwa die Errichtung von Windrädern an Land in ein "überragendes öffentliches Interesse" gerückt, was nicht nur die Bedeutung der erneuerbaren Energien sichtbar machen, sondern vor allem deren Genehmigung entbürokratisieren soll. Das könnte auch der Windkraft im Landkreis München ganz neuen Schub geben.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.5653696
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.