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Friedhof:Ottobrunner können Bestatter frei wählen

Seit Anfang April dürfen Menschen sich in Bayern aus religiösen und weltanschaulichen Gründen auch in einem Leichentuch beerdigen lassen. In Ottobrunn ist das nun auch durch die Friedhofs- und Bestattungssatzung geregelt. Der Gemeinderat hat eine neue Version des Regelwerks beschlossen. Außer bei der Art der Bestattung gibt es einige andere Neuerungen. Von 1. Juli an sind die Bestattungsleistungen in der Gemeinde frei, das heißt, es gibt keinen Vertragsbestatter mehr, Bürger können das jeweilige Unternehmen frei wählen. Damit aber die Sach- und Fachkunde sichergestellt ist, muss der jeweilige Gewerbebetrieb sich einen Berechtigungsschein bei der Gemeinde ausstellen lassen. Der Gemeinderat hat auch die Friedhofsgebührensatzung aktualisiert. Ein einstelliges Wahlgrab ab der zweiten Reihe kostet künftig nicht mehr 101 Euro pro Jahr, sondern 129 Euro.

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SZ vom 28.06.2021 / dabo
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